Der Vorarlberger Winzer Josef „Sepp“ Möth ist am Mittwochabend am Landesgericht Feldkirch in zweiter Instanz vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden – das Gericht erkannte keinen Vorsatz.
Josef Möth, seines Zeichens der bekannteste Winzer in Vorarlberg, war von Tierschützern und der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, er habe die Netze zum Schutz seiner Reben nicht fachgerecht gespannt. Deshalb seien darin immer wieder Vögel verendet – der Fall hatte in Vorarlberg hohe geschlagen, die „Krone“ berichtete.
In einem ersten Verfahren war Möth deswegen auch schuldig gesprochen worden. Das damalige Verfahren hatte sich lange hingezogen. Gutachten wurden beauftragt, der Prozess wurde vertagt, bis schließlich ein Urteil vorlag. Möth wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 28.800 Euro verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings in weiterer Folge vom Oberlandesgericht Innsbruck wegen „Begründungsmangels“ aufgehoben worden.
„Ein Pyrrhussieg“
Im Wiederholungsprozess am Mittwoch fiel nun ein Freispruch. Richter Theo Rümmele ging davon aus, dass beim Angeklagten die innere Tatseite für eine Tierquälerei nicht verwirklicht war. Soll meinen: Der Bregenzer Winzer hatte nicht den Vorsatz, die Vögel zu verletzen oder zu töten. Möth selbst hatte das immer wieder betont. Er habe nach „bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt. Trotz des Freispruchs sprach der Winzer von einem „Pyrrhussieg“: „Die ganze Branche ist durch das Strafverfahren fatal in Mitleidenschaft gezogen worden.“ Zudem hätte der Fall jeden, der im Obstbau Ernteschutz betreibe, verunsichert. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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