Wer am Funkgerät die Blaulicht-Kommunikation verfolgt, riskiert zwei Jahre Haft, musste auch ein Kärntner lernen. Denn das Telekommunikationsgesetz sorgt dafür, dass der Polizeifunk nicht ungestraft abgehört werden darf.
Bei dem Prozess am Klagenfurter Landesgericht fallen zwei Dinge auf. Zum einen kommuniziert die Kärntner Polizei offenbar immer noch über Funk – was so manchen Lauschangriff provoziert. Der Angeklagte etwa soll sein im Internet erworbenes Funkgerät über vier Jahre lang auf der Blaulicht-Frequenz eingestellt haben.
„Es war keine Absicht“, beteuert er. „Das war schon so programmiert.“ Und zum anderen kann offenbar wirklich jeder in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten, ohne dass sein Vorleben überprüft wird. Denn der 33-Jährige hat fünf Vorstrafen, die Security-Firmen nicht daran gehindert haben, den großen, starken Mann anzuheuern – etwa bei Großevents in der Motorsportszene. „Dafür brauchte ich auch das Funkgerät“, meint er. „Um mit den Kollegen vor Ort Kontakt zu halten, weil es dort ständig zu wenig Equipment gibt.“ Am Polizeifunk selbst sei er nie interessiert gewesen.
Was aber keinen Unterschied macht, wird er von Richter Christian Liebhauser-Karl belehrt: Das Telekommunikationsgesetz schützt hier die Behörden, bei Verstößen drohen bis zu zwei Jahre Haft!
Das Urteil fällt angesichts des Geständnisses selbstredend milder aus: 220 Tagessätze zu zehn Euro Buße ergeben 2200 Euro, akzeptiert.
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