Das Urteil gegen den inzwischen zurückgetretenen ÖVP-Bürgermeister lässt die Gemeinde Scharten nicht zur Ruhe kommen. Dabei ist das letzte Wort in der Causa noch lange nicht gesprochen. Jürgen Höckner meldete mit seinem Verteidiger Oliver Plöckinger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe an. Der Oberste Gerichtshof in Wien muss daher als nächstes entscheiden.
Aber auch Rechtsanwalt Plöckinger muss sich mit Folgen des Verfahrens herumschlagen. Eine Zeugin hatte vor dem Richter erzählt, dass es vor der Aussage ein Treffen beim Verteidiger gegeben habe: zur Information, wie so ein Verfahren abläuft. Plöckinger, habilitierter Strafrechtler: „Kontakt zu Zeugen ist zulässig, ich darf sie nur nicht beeinflussen. Was ich auch nicht getan habe. Ich habe ein hohes Berufsethos.“ Trotzdem wurde er bei der Rechtsanwaltskammer angezeigt, das Verfahren läuft, der Disziplinarrat prüft.
Disziplinaranzeige nicht ungewöhnlich
„Eine Disziplinaranzeige ist nicht ungewöhnlich. Über den Stand der Überprüfung bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet“, so Kammer-Präsident Franz Mittendorfer.
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