Neue Corona-Verordnung

Bürgermeister können über Sperrstunde entscheiden

Politik
05.10.2021 21:51

Die jüngste Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes beinhaltet ein durchaus interessantes Detail. Denn dank der neuen Verordnung, die am Dienstagabend im Gesundheitsausschuss beschlossen wurde, können nun auch Bürgermeister über die Sperrstunden der Lokale in ihrem Gemeindegebiet entscheiden. Begründet wurde dies mit der anstehenden Wintersaison und dem vermehrten Zustrom zu Après-Ski-Lokalen. Was vereinfacht gesagt heißt: Sollte in Wien die Nachtgastronomie wieder schließen, könnte in Tirol weiter gefeiert werden - sofern es die Corona-Zahlen zulassen.

Während die Après-Ski-Gaudi in Tirol noch andauert, wird in Wien schon die „letzte Runde“ bestellt? Das könnte passieren, sollten sich die Corona-Zahlen in eine bestimmte Richtung entwickeln. Denn künftig können die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land über die Sperrstunden in ihrem Gemeindegebiet entscheiden. Auf Antrag der Regierungsparteien ÖVP und Grüne wurde den Ortschefs am Dienstagabend im Gesundheitsausschuss mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt.

„Lokale Besonderheiten besser überblicken“
Türkis-Grün begründete den Antrag damit, dass „diesbezügliche örtliche Gegebenheiten und allenfalls lokale Besonderheiten auf Gemeindeebene besser überblickt und erfasst werden können“, wie es im Protokoll des Ausschusses heißt. Auch die Après-Ski-Lokale wurden ins Treffen geführt: „Angesichts der anstehenden Wintersaison und der damit verbundenen verstärkten Verlagerung der Zusammenkünfte in Indoor-Bereiche (zum Beispiel Après-Ski-Lokale) wird die im Covid-19-Maßnahmengesetz verankerte Zuständigkeitskaskade hinsichtlich der Festlegung von Zeiten für das Betreten von Betriebsstätten um die Bürgermeister erweitert.“

Auch wenn der Antrag angenommen wurde - diskutiert wurde er dennoch. Dass in Hinkunft nun Bürgermeister über die Sperrstunde von Lokalen entscheiden dürfen, sei eine „sehr abenteuerliche Idee“, urteilte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm. SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger ging sogar noch weiter: Dies sei der völlig falsche Weg, die Betroffenen könnten einem nur leidtun, wenn sie die im Gesetz vorgesehen Aufgaben übernehmen müssten.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verteidigte die Einbindung der Bürgermeister, da sie oft besser über die Gegebenheiten vor Ort Bescheid wüssten und rasch reagieren könnten. Auch sollen so nicht nur Öffnungs- und Schließzeiten, sondern auch „Pausensperrstunden“ (im Sinne von Unterbrechungszeiten, wie etwa für das Durchlüften von Räumlichkeiten) festgelegt werden, heißt es in den Erläuterungen.

Wie wird die Wintersaison?
Wie die kommende Wintersaison tatsächlich in den jeweiligen Landesteilen ausschauen wird, bleibt also spannend - zumal das Corona-Desaster von Ischgl nicht vergessen ist. Zuletzt war etwa eine 1G-Regel für das Après-Ski-Vergnügen diskutiert worden, letztendlich einigte man sich aber auf 3G und einen via Stufenplan geregelten Zutritt, der sich an den Auslastungszahlen der Intensivstationen orientiert (wir berichteten).

Die Virologin Dorothee von Laer von der Medizinischen Universität Innsbruck sagte zuletzt, sie halte Après-Ski in abgespeckter Form in der heurigen Wintersaison durchaus für möglich. Einem Zusammensein unter kontrollierten Personen, die geimpft oder genesen sind, stehe nichts entgegen. Sie hält eine 2G-Regel für Après-Ski und eine 3G-Regel für den Skibetrieb für sinnvoll.

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