Abgas-Manipulation

Schummel-Software: „Skandal-Autos“ zurück an VW?

Motor
24.09.2021 07:58

Drei Gerichte aus Österreich - die Landesgerichte in Klagenfurt und Eisenstadt sowie der Oberste Gerichtshof (OGH) - haben im Angesicht der VW-Abgas-Prozesse den Europäischen Gerichtshof um Klarheit gebeten. Der Generalanwalt schuf sie unmissverständlich: Der Einbau einer Software, die abhängig ist von Außentemperatur und Höhenlage, ist rechtswidrig!

(Bild: kmm)

Nach Bekanntwerden der „Schummel“-Software, die bessere Abgaswerte ausweist und die Motoren schonen soll, hagelte es Klagen gegen VW, aber auch gegen Audi. Die Klagen, die österreichische Gerichte an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet hatten, betreffen Autos, deren Software unter bestimmten Temperaturen und bei einer gewissen Höhenlage Stickstoff-Emissionen begrenzt. Man wollte geklärt haben, ob dies Unionsrecht entspricht.

„Tut es nicht“, sagt EuGH Generalanwalt Athanasios Rantos. Die sogenannten „Thermofenster“, außerhalb derer die Abgasreinigung gestoppt wird, funktionieren nur bei einer Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad und unter 1000 Höhenmetern.

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Ein solches Fahrzeug entspricht weder Unionsrecht noch dem Kaufvertrag und kann demnach zurückgegeben werden.

Generalanwalt Athanasios Rantos im Schlussantrag an den EuGH

„Käufer können vom Kaufvertrag zurücktreten“
Tatsächliche Fahrbedingungen sehen laut Rantos aber anders aus - vor allem in Österreich und Deutschland, Stichwort geografische Lage. Die Durchschnittstemperaturen sind geringer, es gibt Bergstraßen. „Käufer können vom Kaufvertrag zurücktreten“, sind sich Klägeranwalt Michael Poduschka und VSV-Obmann Peter Kolba einig. Der Käufer geht vom „Realbetrieb aus und nicht davon, was das Auto am Prüfstand macht“.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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(Bild: kmm)



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