Beim Start von einem Berggipfel in Leisach verunglückte am Dienstag ein einheimischer Paragleiter-Pilot schwer. Der 35-Jährige stürzte in eine Rinne und blieb dort schwer verletzt liegen. Sein Kollege schlug Alarm.
Gegen 10.30 Uhr stiegen zwei Einheimische von Amlach auf den Gipfel des „Spitzkofel“ (2717m Seehöhe) auf. Sie beabsichtigten, mit ihren mitgetragenen Paragleitschirmen direkt vom Gipfelbereich ins Tal zu fliegen. Nach etwa einer Stunde gelang dem 34-Jährigen ein erfolgreicher Start und er flog vom Gipfelbereich in Richtung Nordwesten.
Kollege bemerkte Absturz
Wenige Sekunden später wendete er wieder in Richtung Gipfelbereich und musste dabei feststellen, dass sein 35-jähriger Kollege etwa 30 Meter vom Gipfel abgestürzt war. Sein Paragleitschirm verhängte sich bei einem Felsen, wodurch ein weiterer Absturz verhindert wurde. Der Mann blieb schwer verletzt in einer Felsrinne liegen. Der 34-Jährige veranlasste während des Fluges die Alarmierung des Notarzthubschraubers sowie der Bergrettung über die Leitstelle Tirol.
Taubergung
Der schwer verletzte Paragleiter wurde vom Notarzthubschrauber mittels Tau geborgen, ins Tal und anschließend ins Klinikum Klagenfurt geflogen. Drei Einsatzkräfte der Bergrettung Lienz unterstützten die schwierige Bergung des Verletzten.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).