Job nur mit Impfung

AMS darf Ungeimpften Arbeitslosengeld streichen

Politik
16.09.2021 12:27

Wer einen Job verweigert, weil Kandidaten dafür eine Corona-Impfung nachweisen müssen, dem kann das Arbeitslosengeld gestrichen werden. Die Begründung: Es sei zumutbar, dass ein Arbeitgeber für neue Mitarbeiter eine Immunisierung gegen den Pandemie-Erreger verlangt. Das sei eine übliche Vorgangsweise, die generell bei der Ablehnung von Bewerbungsgesprächen Anwendung findet, stellte das Bundesministerium für Arbeit klar.

Wenn ein Arbeitsloser sich wiederholt nicht für eine zumutbare Stelle bewirbt, weil er sich nicht immunisieren lassen möchte, dann kann die Behörde den Bezug streichen. Dasselbe gilt, wenn ein Jobangebot verweigert wird, weil man sich dafür eine Corona-Impfung verabreichen lassen müsste. Wer auf diese Weise die Arbeitsaufnahme verweigert, kann sich einen Entzug des AMS-Bezugs von bis zu sechs Wochen einhandeln.

Ausnahme nur aus medizinischen Gründen
Das AMS hatte sich an das Arbeitsministerium gewandt, um die heikle Frage zu klären, wie mit Impfverweigerern umgegangen werden soll. Am 25. August folgte die Antwort von Minister Martin Kocher (ÖVP). Für das Ministerium ist eindeutig: Wer ein Bewerbungsgespräch ablehnt, muss mit Sanktionen rechnen. Die Verweigerung der Impfung sei kein Entschuldigungsgrund, nicht zu einem Bewerbungsgespräch zu erscheinen oder einen Job abzulehnen. Es sei zudem von einem potenziellen Arbeitgeber zumutbar, die Corona-Impfung zur Voraussetzung für einen neuen Mitarbeiter zu machen. Mit einer Ausnahme: Menschen, für die aus medizinischen Gründen keine Impfung infrage kommt, drohen natürlich keine Konsequenzen.

Der Druck auf Ungeimpfte steigt am Arbeitsmarkt. Immer mehr Unternehmen wollen nur noch immunisierte neue Mitarbeiter einstellen. In Niederösterreich gilt eine Impfflicht für Neuzugänge im Landesdienst. In Wien und der Steiermark muss man für einen neuen Job im Gesundheits- und Sozialbereich immunisiert worden sein.

Abgefragt wird der Impfstatus bei Arbeitslosen allerdings nicht. Nur wenn ein potenzieller Arbeitgeber sich beim AMS meldet und es darüber informiert, dass das Bewerbungsgespräch bzw. der Job abgelehnt wurde, weil der Betroffene eine Impfung verweigert, kann es zur Streichung des Bezugs kommen.

SPÖ sieht Wortbruch
Kritik kommt von SPÖ und FPÖ. Damit werde das Versprechen, dass es zu keiner Impfpflicht kommen werde, gebrochen, so der rote Sozialsprecher Josef Muchitsch. Und die FPÖ spricht wieder einmal von „Impf-Apartheid“, die Blauen wollen im Parlament ein Anti-Diskriminierungsgesetz für ungeimpfte Menschen einbringen.

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