Neue Volksbegehren

Impfpflicht: „Wahlberechtigte sollen abstimmen“

Politik
14.09.2021 15:19

Darf im Notfall eine Impfpflicht eingeführt werden und sollen Corona-Geimpfte einen Vorteil zu Ungeimpften bekommen? Darüber kann man ab Montag bei zwei neuen Volksbegehren abstimmen. „Impfpflicht: Striktes Nein“ oder „Impfpflicht: notfalls ein Ja?“ heißen die beiden. „Der Hintergrund ist der, dass wir als Initiatoren der Meinung sind, dass die direkte Demokratie diese sehr heikle Frage beantworten sollte“, sagt Werner Bolek, der Initiator beider Kampagnen im Gespräch mit Gerhard Koller. „Die 6,2 Millionen Wahlberechtigte in Österreich sind aufgefordert, hier das Ja oder Nein abzugeben.“

Ein „striktes Nein“ zur Impfpflicht beinhalte, dass es keine Vorteile für Geimpfte geben soll. Dass man damit auch 1G ablehne sei die logische Konsequenz, so Bolek. „Wenn man auf der Seite der strikten ,Nein‘-Abstimmer ist, dann ist klar, dass man als Ungeimpfter nicht mit irgendwelchen Nachteilen belastet wird.“

Bei der Ja-Abstimmung verlange der wichtige Zusatz „notfalls“ eine wichtige Begründung, die verfassungsrechtlich hält. „Deswegen der Zusatz ,notfalls‘. Ohne Grund wäre eine Impfpflicht verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar.“ Hier wird die Belegung der Intensivbetten und Überlastung der Medizin als Kriterium herangezogen. „Es muss sich auf die Gesundheitsversorgung und auf deren Aufrechterhaltung beziehen.“

„Wichtig ist, dass wir beide Volksbegehren zeitgleich gestartet haben. Sie wurden auch zeitgleich von der Vorphase herausgenommen, als die 8401 Unterschriften auf beiden Seiten deutlich übertroffen wurden“, so Bolek. Damit komme man jetzt in die „heiße Phase“, wo die Menschen ihre Stimme abgeben können.

Abstimmung per Handysignatur oder im Gemeindeamt
Am Montag, 20. September startet die Stimmabgabe, die genau eine Woche läuft. „Am 27. September um 20 Uhr wird der Herr Innenminister das Ergebnis dann verkünden.“ Abstimmen kann man mit gültigem Lichtbildausweis auf physischem Wege im nächsten Gemeinde- oder Bezirksamt. „Für all jene, die eine sogenannte Handysignatur besitzen, kann man auch online abstimmen.“ Zwischenergebnisse würden keine genannt, erwähnt Bolek. „Um das Ergebnis nicht zu beeinträchtigen.“

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