Die Vertagung seines Prozesses in Wels und ein neues IT-Gutachten haben sich für einen Afghanen (31), der in Videobotschaften die Taliban glorifiziert haben soll, ausgezahlt. Ein Experte entlastet ihn im schwersten Punkt der Anklage: versuchte Bestimmung zum Mord. Trotzdem gab es für den 31-Jährigen eine Haftstrafe von 15 Jahren.
Wie schon beim Prozessauftakt im Juli entschuldigte sich der 31-Jährige, der vor acht Jahren nach Österreich gekommen war und sich erst hier von den fanatisch-religiösen Ideen von radikalen Mullahs indoktrinieren ließ, für seine Propagandavideos. Vor 400.000 Followern soll er von 2017 bis 2020 in Social-Media-Kanälen die Taliban glorifiziert, Selbstmord- und Sprengstoffanschläge gutgeheißen und Stimmung gegen Ungläubige gemacht haben. Heute sagt er dazu: „Ich schäme mich. Ich habe einen Fehler gemacht.“
Aufgenommen, aber nicht hochgeladen
Das schwerste Delikt der Anklage ist jedoch Bestimmung zum Mord. Der Mann soll auf Facebook zur Ermordung einer US-Ärztin aufgerufen haben, weil diese den Koran verbrannt hatte. Was er abstreitet, seinen Account habe er 2020 gelöscht. Er habe nur gewollt, dass die Frau von Gott bestraft werde, sagte er vor Gericht. So habe er zwei Videos aufgenommen, jedoch nicht auf Facebook hochgeladen.
Mein Mandant war ein von radikalen Mullahs irregeführter religiöser Eiferer. Inzwischen hat er aber erkannt, dass diese Ideen Blödsinn waren.
Pflichtverteidiger Paul Fuchs über den 39-jährigen Angeklagten
Ein IT-Gutachten entlastet ihn nun: Die Videos seien auf einem Fake-Account veröffentlicht worden. „Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde der Facebook-Account von einem unbekannten Dritten betrieben.“ Nach stundenlangen Beratungen sprachen die Geschworenen den Afghanen einstimmig im Sinne der Anklage wegen versuchter Bestimmung zum Mord schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte kündigte Rechtsmittel an.
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