AK-Intervention

5000 Euro Entschädigung für Restaurantchefin

Kärnten
11.08.2021 10:01

Zuerst unbezahlte Überstunden, dann fristwidrige Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Mit mehren Problemen hatte eine Oberkärntnerin, die als Restaurantchefin ihren Job verlor, zu kämpfen. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer, ihr 5000 Euro Entschädigung brachte.

Die in Spittal beschäftigte Restaurantchefin leistete regelmäßig Überstunden. Eine Zeitausgleichvereinbarung wurde mit dem Arbeitgeber während aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht getroffen. Die rund 150 geleisteten Überstunden fanden keine Berücksichtigung und das Arbeitsverhältnis wurde plötzlich aufgelöst - ohne Auszahlung der Überstunden. Der Auflösungsgrund des Arbeitgebers bei der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse wurde mit „Saisonende“ angegeben. Die Arbeitnehmerin wandte sich an die Rechtsexperten der Arbeiterkammer.

AK-Experten prüften den Arbeitsvertrag 
Die Vereinbarung einer Befristung entsprach nicht den Vorgaben des Kollektivvertrages für das Hotel und Gastgewerbe. „Der Kollektivvertrag sieht vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse nur dann als solche gelten, wenn der Tag des Beginns und der Tag der Beendigung per Datum festgelegt sind“, erklärte Andreas Gaggl, AK-Bezirksstellenleiter in Spittal an der Drau. Der Auflösungsgrund „Saisonende“ war demnach inkorrekt und die Auflösung des Dienstverhältnisses fristwidrig.

Entschädigung für Arbeitnehmerin
Neben den nicht ausbezahlten Überstunden wurde zusätzlich eine Kündigungsentschädigung gefordert. Für die Arbeitnehmerin konnte ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 5.000 Euro erstritten werden.

 Kärntner Krone
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