Verurteilter im Spital

Kranker Mörder kommt vielleicht nie in den Häfen

Oberösterreich
24.06.2021 07:00

Das Mitleid hält sich in sehr engen Grenzen - aber Franz H. (75) aus Aschach an der Steyr, der seine Ehefrau Rosi (71) bestialisch ermordet hat, ist krank. Und zwar so schwer, dass der zu lebenslänglicher Haft verurteilte Mörder möglicherweise nie mehr eine Zelle von Innen sehen wird müssen.

Eine unvorstellbare Stunde lang malträtierte Franz H. seine Ehefrau Rosi, um ja sicher zu sein, dass sie tot ist. Der Mordprozess in Steyr dauerte nur dreieineinhalb Stunden – auch für Juristen ein Art Rekord. Das Urteil lautete, wie berichtet, „lebenslänglich“. Doch was bedeutet das für einen kranken 75-Jährigen, der aus einem Spezial-Spital in Wien zum Prozess nach Steyr gebracht wurde und dorthin wieder zurückkam?

„Die weitere Verbringung ist Angelegenheit der Vollzugsdirektion der Justizanstalten, die eine Klassifizierung durch einen Gutachter vornehmen lässt“, so Christoph Mayer, Vizepräsident des Landesgerichtes Steyr: „Beim Prozess war der Angeklagte zwar in schlechtem Gesundheitszustand, zeigte aber keine geistige Beeinträchtigung.“

Logisch wäre eine Haftunterbringung in den Justizanstalten Linz oder Garsten. Mayer: „Meist wird versucht eine Nähe zu den Angehörigen zu ermöglichen.“ Allerdings ist zweifelhaft, ob diese Wert darauf legen. Für ältere Personen wurde in der JA Suben eine Seniorenabteilung eingerichtet. Die Wiener Sonderkrankenanstalt Wilhelmshöhe steht für pflegebedürftige Insassen zur Verfügung.

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