„Tu nichts, was nicht morgen in der Zeitung stehen könnte.“ „Immer zitabel sprechen!“ Die zwei Gebote für Personen des öffentlichen Lebens stammen noch aus der Zeit des Briefgeheimnisses. Heute gibt es Handyvideos und Sprachmemos, Leserreporter und Whistleblower. Und mehr als 300 Milliarden E-Mails sowie 100 Milliarden WhatsApp-Nachrichten täglich.
Politiker und andere Amtsträger kommunizieren laufend über ihre Smartphones, vermischen dabei, was nicht sehr smart ist, Geschäftliches mit Privatem. Offenbar im Glauben, sie hätten ein Recht auf Privatsphäre. Haben sie?
Auch diese Woche gelangte wieder ein vertrauliches Chatprotokoll, rausgespielt von den NEOS, an die Öffentlichkeit. Es zeigt das beschämende Bild eines Spitzenbeamten, dessen herabwürdigende Nachrichten an den Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter zu dessen Rücktritt geführt haben. Ein privates Gespräch unter Freunden und öffentliche Äußerungen seien „gänzlich verschiedene Dinge“, verteidigt sich Brandstetter und verweist auf Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit sowie Privatsphäre.
Alle drei Grundrechte sind in unserer Rechtsordnung verankert und gelten auch für Personen des öffentlichen Lebens, der Schutz auf Privatsphäre allerdings nur eingeschränkt. Weil es auch ein öffentliches Interesse daran gibt, wie Personen in verantwortungsvollen Positionen denken. Das Abwägen darüber ist schwierig genug. Die Frage, wer darüber befinden soll, ist vielleicht noch schwieriger.
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