Mit seiner Beschwerde gegen die über ihn verhängte Untersuchungshaft ist ein Welser Geschäftsmann (54) nun beim Oberlandesgericht Linz abgeblitzt. Ein Richtersenat begründete die Entscheidung mit Tatbegehungsgefahr. Der Verdächtige soll acht Menschen, großteils im Kindesalter, sexuell missbraucht haben.
„Das OLG sieht wegen der über mehrere Jahre andauernden und sehr hohen Anzahl an Übergriffen eine Tatbegehungsgefahr weiterhin als gegeben an“, sagt Julia Rauscher, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Steyr.
Opfer aus Familienkreis
Der 54-jährige Geschäftsmann ist dringend verdächtig, die Verbrechen der Vergewaltigung, der Unzucht mit Unmündigen, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie die Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger, der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der sexuellen Belästigung begangen zu haben. Tatzeitraum: 1996 bis 2020. Die den Welser massiv belastenden Opfer stammen alle entweder aus dem Familienkreis oder der engeren Nachbarschaft.
Gelindere Mittel abgelehnt
Lorenz Kirschner, Welser Anwalt des Verdächtigen, hatte für seinen Mandanten gelindere Mittel - die Weisung, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen und sich von Minderjährigen fernzuhalten - beantragt. Das wurde abgelehnt. Der Beschuldigte bleibt daher nun vorerst bis 16. Juni weiter in U-Haft.
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