Nach Kritik an Novelle

Zadic: Razzien bei Behörden weiterhin möglich

Politik
17.04.2021 22:33

Die geplante Änderung der Strafprozessordnung wird nicht so kommen, wie geplant. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) versicherte am Samstagabend gegenüber „ATV“, dass Hausdurchsuchungen in Ministerien und Amtsgebäuden weiterhin möglich sein werden, auch wenn nicht gegen den Behördenleiter ermittelt wird: „Das wird natürlich der Fall sein.“

„Wenn die Staatsanwaltschaft das Gefühl bekommt oder Anhaltspunkte hat, dass eine Amtshilfe nicht greift, weil zum Beispiel ein hoher Beamter betroffen ist, dann muss sehr wohl eine Zwangsmaßnahme, eine Hausdurchsuchung oder Sicherstellung möglich sein“, so Zadic. In solchen Fälle werde es keine Einschränkungen geben, da das ja „nicht dem Ziel der stärkeren Korruptionsermittlung entspricht“.

Bundesstaatsanwalt soll 2022 Arbeit aufnehmen
Zur Frage, wie sie garantieren könne, dass der im nächsten Jahr seine Arbeit aufnehmende unabhängige Bundesstaatsanwalt tatsächlich unabhängig von jeglichem Parteieinfluss werde agieren können, meinte die grüne Justizministerin, dass der Fokus auf dem Bestellprozess der Person liegen müsse: „Wie wird der Bundesstaatsanwalt bestellt? Wie lange wird er bestellt?“ Dazu gebe es viele Ideen, die nun im Rahmen einer Arbeitsgruppe diskutiert würden, erklärte Zadic.

Bereits während ihrer Babypause hatte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der Zadic im Justizressort vertrat, betont, dass es keine Möglichkeit zur Wiederbestellung geben solle. Eine mögliche vorzeitige Abberufung soll nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich sein. Bezüglich parlamentarischer Kontrolle sollen Politiker keine Informationen aus laufenden Verfahren erhalten, mit Ausnahme der bereits geltenden Kontrollinstrumente.

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