Nach Doping-Skandal

Strafe für Hauke und Baldauf bleibt unverändert!

Wintersport
09.04.2021 11:54

Die beiden ehemaligen Skilangläufer Max Hauke und Dominik Baldauf sind am Freitag bei einem neuerlichen Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs in Zusammenhang mit Doping zu jeweils fünf Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Beide legten nun ein vollumfängliches Geständnis ab, bei der ersten Verhandlung war es nur ein teilweises Geständnis.

Die Verteidigung wollte eine Strafminderung erreichen, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) zwei Anklagepunkte aufgehoben hatte. Es ging dabei um zwei Rennen, die die ehemaligen ÖSV-Athleten in Deutschland und Finnland gelaufen sind. Dort gelten bei Doping nämlich andere rechtliche Rahmen als in Österreich. Der Staatsanwalt räumte ein, dass die betroffenen Anklagepunkte nun ausscheiden würden. Dennoch veränderte der Schöffensenat die Urteilshöhen nicht, da sie bei der ersten Verhandlung nach dessen Ansicht „zu milde gefasst“ wurden, führte der Richter in den Urteilsbegründungen aus. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt meldeten Rechtsmittelverzicht an, die Urteile waren somit rechtskräftig.

Hauke und Baldauf legten bei den Verhandlungen ein „reumütiges und vollumfängliches“ Geständnis ab. „Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir extrem leid“, sagte Hauke und entschuldigte sich beim „Sportland Österreich“, dem ÖSV, seinen Mitbewerbern, Förderern und Geschädigten. Sein Verteidiger meinte im Vorfeld, dass eine Minderung der Strafe wichtig wäre, da diese dann nicht mehr im Strafregister aufscheinen würde. Der Steirer sei durch die Dauer des Verfahrens „extrem belastet“, es gehe ihm „an die Nieren“.

Entschuldigung bei den Nachwuchssportlern
Auch Baldauf entschuldigte sich, unter anderem bei den Nachwuchssportlern. „Ich stehe gerade für das, was ich gemacht habe“, sagte er. Es sei ihm und Hauke erst im Nachhinein bewusst geworden, dass sie den jungen Sportlern „Steine in den Weg“ gelegt haben. Es sei nach dem Doping-Skandal nicht klar gewesen, wie es mit dem Langlauf weitergehen werde.

Der Staatsanwalt meinte bei Hauke zwar, dass die zwei wichtigsten Milderungsgründe - ein Geständnis und die Unbescholtenheit Haukes - vorliegen würden. Deshalb könne die Strafe im „unteren Bereich“ angesetzt werden. Eine Diversion, wie vom Verteidiger angeregt, kam aus Sicht des Richters aber „aufgrund der Schwere der Tat“ nicht infrage.

Positiver Lebenswandel
Der Richter führte bei Hauke und Baldauf dieselben Strafzumessungsgründe an. Mildernd wertete der Senat die positiven Lebenswandel, die Folgen für die Angeklagten wie den Jobverlust oder die Beiträge zur Wahrheitsfindung. Bei Hauke führte der Richter zudem das Video der Razzia ins Treffen, das ihn beim Dopen zeigt. „Das Video vom Vorfall war in der Welt“, stellte er fest. Erschwerend kam allerdings die Länge der Tatzeiträume hinzu und dass es mehrere Geschädigte gab.

Baldauf war im Jänner 2020 und Hauke im Oktober 2019 in Innsbruck verurteilt worden. Beide hatten zugegeben, sowohl Wachstumshormone genommen als auch Blutdoping betrieben zu haben. Die beiden ehemaligen Langläufer waren den Behörden im Zuge der Operation Aderlass bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld im Februar 2019 ins Netz gegangen. Deutsche und österreichische Behörden ließen bei Razzien in Erfurt und Tirol einen internationalen Dopingring rund um den deutschen Sportmediziner Mark S. auffliegen.

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(Bild: KMM)



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