„Wir haben immer noch keinen Bescheid erhalten“, sagt Veronika Scheffer. Die Chefin der Zauchensee Liftgesellschaft muss sich dieser Tage gedulden: Ihr Antrag auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz für den März 2020 ist noch immer offen – ein Nachbesserungsauftrag für Teile des Antrages ging bereits vor über einem Monat ein.
Bisher floß nur der Umsatzersatz für den November. „Heuer haben wir nur 20 Prozent unseres üblichen Umsatzes einfahren können, bei 80 Prozent der Fixkosten. Da ist jeder Euro wichtig“, sagt Scheffer, die auf eine baldige Antwort von der Behörde hofft.
Allein ist sie mit ihrer Hoffnung nicht. Vielerorts warten die Seilbahner immer noch auf die Entscheidungen der Bezirksbehörden, weiß Branchen-Sprecher Erich Egger. „Die Behörden haben einen Rückstau abzubauen. Es ist zu befürchten, dass das alles länger dauern wird“, sagt Egger. Die Ungeduld in der Branche steige – die großen Liftgesellschaften haben im Schnitt rund drei Millionen Euro an Entschädigungszahlungen beantragt.
Bisher haben wenige Skigebiete negative Bescheide erhalten. Wie etwa das Snow Space Salzburg, das vergangene Woche von Anwalt Harald Schwendinger eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht hat einbringen lassen. Der Anspruch auf die Coronahilfe bestehe, so Schwendinger. Die veranlassten Schließungen im März 2020 hätten auf Basis eines weiteren Paragrafen des Epidemiegesetzes erfolgen müssen. „Wir werden alles daran setzen und sehen, was erreichbar ist“, so Snow Space-Vorstand Wolfgang Hettegger.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).