Sorge vor Pleitewelle

Regierung verlängert Steuerstundungen bis Juni

Politik
20.02.2021 13:39

Die Steuer- und Abgabenstundungen für von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen werden um weitere drei Monate bis 30. Juni verlängert. Die Bundesregierung setzt damit auch eine Forderung der Opposition um und möchte so den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie etwas entgegensetzen. Mit der Überarbeitung des Insolvenzrechts ist außerdem eine „zweite Chance“ für jene Firmen geplant, die vor einem Insolvenzverfahren stehen.

Im Vergleich zum Jahr zuvor gab es im Jahr 2020 rund 40 Prozent weniger Firmeninsolvenzen in Österreich - dabei kam es gerade einmal zu 3000 Firmenpleiten. Laut Finanzministerium ist dies der niedrigste Wert seit 1990. Diese auf den ersten Blick durchaus erfreuliche Nachricht ist aber in erster Linie mit den Hilfszahlungen der Bundesregierung zu erklären. Sobald diese ausfallen, droht eine gewaltige Pleitewelle über das Land hereinzubrechen.

Steuervolumen von fünf Milliarden Euro gestundet
Bis 31. Dezember 2020 wurden Erleichterungen des Finanzministeriums in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro bewilligt. Davon sind aktuell noch rund 5,3 Milliarden Euro an Steuern gestundet bzw. Steuervorauszahlungen herabgesetzt. In Summe sind bis dato 894.661 Anträge von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung bearbeitet und freigegeben worden.

Keine Rückzahlungen gleich nach Lockdown
Um dem gegenzusteuern, verlängert die Regierung nun erneut für drei Monate die Steuer- und Abgabenstundungen für Unternehmen. Die Regelung gilt damit bis vorerst 30. Juni - danach können die entstandenen Kosten in Raten zurückgezahlt werden. „Über längere Zeit zu einem weitaus günstigeren Zinssatz“, erklärte das Finanzministerium.„ Wir sorgen dafür, dass die Unternehmen nicht in der ersten Erholungsphase nach dem Lockdown Steuern zurückzahlen müssen“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gegenüber krone.at.

Gewerkschaft fordert Firmenbeteiligungen
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) forderte am Samstag indes, dass die Republik zeitlich begrenzt Unternehmen - ob groß oder klein - mit staatlichen Beteiligungen hilft. Das könne in Form eines Fonds erfolgen, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Interview mit der „Kronen Zeitung“. Die Dotierung lässt der ÖGB offen. Beteiligungen sollten in Form stiller Beteiligungen für sieben bis zehn Jahre erfolgen. In dieser Zeit müssten die Mitarbeiter gehalten und den Managern keine Boni ausbezahlt werden. Vorbild könne der Fonds „Stolz auf Wien“ sein, über den sich die Stadt Wien bisher an acht Unternehmen beteiligt hat.

Insolvenzen werden neu geregelt
Auch mit einer weiteren Maßnahme versucht man etwas Last von den Schultern der Unternehmen zu nehmen: ÖVP und Grüne haben sich auf eine Reform des Insolvenzrechts geeinigt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass die Entschuldungsdauer nun auf drei Jahre absinkt - damit setzt man auch eine EU-Vorgabe um. Für Firmen soll das generell gelten, für Private nur für die nächsten fünf Jahre. Für Firmen ist auch ein neues, präventives Restrukturierungsverfahren geplant.

Unternehmen erhalten „zweite Chance“
Konkret soll es eine „zweite Chance für Unternehmen“ geben und so auch ein „Neustart für Unternehmen möglich sein“, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Bei Gericht soll ein individueller Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit erzielt werden. So werde ein Interessenausgleich zwischen dem verschuldeten Unternehmer und seinen Gläubigern hergestellt. Anders als bei der Insolvenz müssen dabei nicht alle Gläubiger einbezogen werden.

Kompromisslösung bei Dauer
Zudem können die Verluste der Gläubiger verringert werden, so die Bundesregierung. Auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger können Forderungskürzungen und -Stundungen vorgenommen werden. Der Unternehmer wird bei Bedarf von einem Restrukturierungsbeauftragten unterstützt oder kontrolliert. Der Regierungsentwurf befristet dabei die neue Regelung auf fünf Jahre - auch für Private. Das hatten die Grünen gefordert, die ÖVP hat sich dem Vernehmen nach eher gegen die Verkürzung für Private gewehrt. Die Befristung dürfte die Kompromisslösung sein.

Zur - vorübergehend - rascher möglichen Entschuldungsmöglichkeit für Private sagt Kogler, der derzeit die zuständige Justizministerin Alma Zadic vertritt, dass Betroffene schneller wieder eine Perspektive erlangen könnten. Geholfen werde auch Ein-Personen-Unternehmen. Denn dort ist es oft schwierig zwischen unternehmerischen und persönlichen Schulden zu unterscheiden.

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