Weil er mit seiner Kanzlei, die sich auf Copyright-Klagen gegen Filesharer im Auftrag der Porno-Industrie spezialisiert hat, selbst Sexfilme gedreht und zwecks Klage in Tauschbörsen gestellt hat, ist der US-Anwalt Paul Hansmeier zu 14 Jahren Haft und 1,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Er legte Berufung ein, die nun von einem Gericht in Minnesota abgeschmettert wurde.
Jahrelang hatten Hansmeier und sein Kollege John Steele ab 2011 mit ihrer Kanzlei Prenda Law über Strohmänner und Briefkastenfirmen Pornos gedreht und die Rechte an Filmen gekauft, um sie selbst in Torrent-Netzwerke zu stellen - und die Downloader zu verklagen. 2017 flogen die Juristen auf, 2019 wurde Hansmeier zu 14 Jahren Haft und 1,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt. Doch er ging in Berufung.
Wie das auf Filesharing spezialisierte Nachrichtenportal „TorrentFreak“ meldet, ist er damit nun vor einem Gericht in Minnesota gescheitert: Hansmeier hatte bei der Berufung argumentiert, dass nicht alle Klagen betrügerisch zustande gekommen seien, sondern viele davon legitimes Vorgehen gegen Raubkopien darstellten. Das Gericht sah das anders.
Beide Juristen im Gefängnis - Hansmeier wehrt sich
Hansmeier und Steele sitzen heute beide im Gefängnis. Während letzterer mit den Behörden kooperierte und ein milderes Urteil ausfasste, verurteilte man Hansmeier zu 14 Jahren Haft und hohem Schadensersatz, wogegen er sich seit dem Urteil 2019 juristisch wehrt.
Im Berufungsverfahren hielt das Gericht nun allerdings fest, dass die 1,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz der Schadenssumme entsprechen dürften. Dabei stützte man sich auf Aussagen des ermittelnden FBI-Agenten - und auf eine Aussage Hansmeiers selbst, der bestätigte, mit seinem Partner in Summe rund drei Millionen US-Dollar ergaunert zu haben.
Tauziehen mit Gericht dürfte weitergehen
An der Haftstrafe kann der Porno-Advokat wohl auch nichts mehr ändern. In den Gerichtsdokumenten heißt es: „Da die als wahr akzeptierten Tatsachen in der Anklageschrift ein betrügerisches System beschreiben, das vom Bundesgesetz verboten ist, kann Hansmeier nicht erfolgreich behaupten, diese seien scheinbar nicht richtig.“ Der Jurist dürfte sich trotzdem weiter wehren: Ein weiterer Streit mit dem Gericht, ob er vom Gefängnis aus einen Piraterie-Honeypot betreiben könnte, dauert noch an, wird berichtet.
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