„Monströse Lügen“

Impeachment-Verfahren: „Demokraten hassen Trump“

Ausland
12.02.2021 22:00

Die neun demokratischen Abgeordneten, die die Anklage gegen Ex-Präsident Donald Trump vertreten, setzen neben inhaltlichen Argumenten auf eine emotionale Beweisführung. Am Mittwoch zeichneten sie mit bisher unveröffentlichten Videoaufnahmen die dramatischen Stunden der Erstürmung des Kapitols nach. Trumps Verteidiger sehen hinter dem Ganzen ein ungerechtes, verfassungswidriges und politisch motiviertes Verfahren, wie Anwalt Michael von der Veen am Freitag betonte. Die Demokraten arbeiteten mit „monströsen Lügen“. Zudem sei „klar, dass die Demokraten Trump hassen“.

Trump habe sich als Präsident stets für „Recht und Ordnung“ eingesetzt und nie zu Gewalt aufgerufen, sagte der Anwalt. Die kritisierten Äußerungen in seiner Rede seien „gewöhnliche politische Aussagen“ gewesen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, sagte van der Veen. Der Versuch, die Meinungsfreiheit selektiv einzuschränken, sei gesetzeswidrig, sagte er. Trump hatte seine Anhänger bei einer Kundgebung am 6. Jänner damit aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg gestohlen worden sei. Er sagte unter anderem: „Wenn Ihr nicht wie der Teufel kämpft, werdet Ihr kein Land mehr haben.“

Trumps Anwälte haben nun zwei Tage lang Zeit, auf die am Mittwoch und Donnerstag vorgetragenen Argumente der Ankläger des Repräsentantenhauses zu antworten. Medienberichten zufolge wollen sie ihre Zeit aber nicht ausschöpfen. Damit könnte es im Senat bereits am Wochenende zu einer endgültigen Abstimmung über die Amtsenthebung kommen. Bisher sieht es nach einem Freispruch für den Republikaner aus. Die Demokraten hoffen auf eine Verurteilung und wollen Trump damit für künftige politische Ämter auf Bundesebene sperren.

„Gewaltaufrufe“ der Demokraten als Gegenbeweis
Ein weiterer Verteidiger Trumps, David Schoen, warf den Anklägern des Repräsentantenhauses vor, sich auf unbestätigte Medienberichte und manipulierte Beweise zu stützen, um dem Ex-Präsidenten zu schaden. Die Ankläger hätten sich bei ihren Präsentationen auch auf mutwillig aus dem Kontext gerissene Zitate Trumps gestützt, kritisierte Schoen. Um Trumps Aufruf zum Kampf vom 6. Jänner zu verteidigen zeigten die Anwälte den Senatoren dutzende Videoclips aus den vergangenen Jahren, in denen prominente Demokraten zum „Kampf“ gegen Trump aufriefen und seine Amtsenthebung forderten. „Kämpft hart für den Wechsel“, sagte etwa Senatorin Elizabeth Warren in einem Clip. „Ich fürchte mich nicht vor einem Kampf“, sagte die frühere Bewerberin um die Präsidentschaftskandidatur in einem anderen Video. Ein älteres Video der Pop-Sängerin Madonna, die darüber spricht, das Weiße Haus zu sprengen, zeigten die Verteidiger zur Untermalung ihres Arguments gleich zwei Mal. „Jegliche politische Äußerung sollte geschützt sein, im gleichem Maße für alle von uns“, forderte Anwalt van der Veen.

Er betonte, das Verfahren sei verfassungswidrig, weil Trump bereits aus dem Amt geschieden sei. Den Demokraten gehe es lediglich darum, „zu versuchen, ihre politische Gegner zu disqualifizieren“. Der Senat hatte am Dienstag aber mehrheitlich entschieden, dass das noch zu Trumps Amtszeit angestoßene Verfahren verfassungskonform ist. Van der Veen argumentierte jedoch, die Demokraten seien nur von „Hass“ auf Trump angetrieben. „Diese Art politischer Hass hat in unseren politischen Institutionen keinen Platz“, sagte er.

Frühere UN-Botschafterin bricht öffentlich mit Trump
Die frühere amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley brach unterdessen als eines der wenigen prominenten Mitglieder der Republikanischen Partei öffentlich mit Ex-Präsident Donald Trump. „Er schlug einen Weg ein, den er nicht hätte gehen sollen - und wir hätten ihm nicht folgen und nicht auf ihn hören dürfen“. Und wir dürfen nicht zulassen, dass so etwas jemals wieder passiert“, sagte Haley in einem Interview der Website „Politico“. Die 49-jährige Haley, die auch Gouverneurin des Bundesstaates South Carolina war, gilt als mögliche Kandidatin der Republikaner bei der Präsidentenwahl 2024.

Quelle: APA

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