05.01.2021 16:00 |

Akteneinsicht

Über 12 Jahre langer Spießrutenlauf für Anwälte

Seit nunmehr über zwölf Jahren warten Rechtsanwälte in Österreich sehnsüchtig darauf, auf elektronischem Weg Akteneinsicht bei Polizeidienststellen nehmen zu können. Obwohl technisch die Voraussetzungen dafür längst bestehen würden, gibt es von Seiten der Verantwortlichen aber noch datenschutzrechtliche Bedenken.
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Es sind meist vor allem zeitliche Strapazen! Rechtsanwälte aus Innsbruck, Kufstein oder Landeck müssen – derzeit trotz Corona-Pandemie und möglicher starker Unwetter – gehörige Mühen auf sich nehmen, um Akteneinsicht in Fälle zu erhalten, die etwa von einer Polizeiinspektion in Osttirol bearbeitet werden.

Novelle trat bereits im Jahr 2008 in Kraft
Dabei wäre bereits 2008 eine Novelle in der Strafprozessordnung in Kraft getreten, die eine elektronische Akteneinsicht auch für Rechtsanwälte bei Polizeidienststellen ermöglichen sollte. In diesem Jahr wurde übrigens Barack Obama zum 44. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gewählt und in Österreich sowie in der Schweiz fand die Fußball-Europameisterschaft statt. „Ich habe bereits damals gestartet, sowohl das Innenministerium als auch das Justizministerium dazu zu bewegen, die Akteneinsicht auf den Polizeidienststellen zu vereinfachen. Ich wurde laufend vertröstet und im Endeffekt im Kreis geschickt“, ärgert sich der Innsbrucker Rechtsanwalt Mathias Kapferer gegenüber der „Krone“.

„Man will offenbar keine Verbesserungen haben“
Im Februar des Vorjahres keimte schließlich Hoffnung auf. „Mir wurde von der Advokat GmbH mitgeteilt, dass nunmehr Akten auch von Polizeidienststellen angefordert werden können“, freute sich Kapferer. Doch die Freude währte nicht lange. Wie sich herausstellte, war die Mitteilung „verfrüht“ und mit der zuständigen Abteilung im Innenministerium „nicht abgestimmt“. „Plötzlich hat man datenschutzrechtliche Probleme entdeckt, die ich beim besten Willen nicht erkennen kann“, meint der renommierte Anwalt. Warum das Ganze derart verzögert wird, könne sich Kapferer nur damit erklären, dass man „bestimmte Verbesserungen im System einfach nicht haben möchte“.

„Ein von den Bundesministerien für Inneres und für Justiz gemeinsam erarbeiteter Vorschlag befindet sich derzeit in einer rechtlichen Überprüfung“, heißt es von Seiten der Ministerien. Wie lange dies dauern wird, könne man leider nicht beantworten...

Samuel Thurner, Kronen Zeitung

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