„Stimmen befahlen Tat“

Auf Bruder eingestochen: Einweisung in Anstalt

Oberösterreich
11.12.2020 20:02

Ein 31-Jähriger ist am Freitagabend vom Landesgericht Linz in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, weil er im Sommer zweimal auf seinen schlafenden Bruder eingestochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag gestellt, da der Mann an paranoider Schizophrenie leidet und unter dem Einfluss der Krankheit die Tat begangen habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Nacht auf 29. Juni soll der Kranke seinen Bruder zu töten versucht haben. Der 42-Jährige schlief auf der Couch im Wohnzimmer, als der damals noch 30-Jährige ihn mit einem Küchenmesser in der Hand angesprungen und ihm zwei Stiche in den rechten Brustkorb und Oberarm versetzt habe. Anlasstat war daher versuchter Mord, wegen Unzurechnungsfähigkeit entschied aber das Geschworenengericht, den Betroffenen einzuweisen.

„Es geht heute nicht um eine Anklage, um jemanden ins Gefängnis zu bringen“, stellte der Staatsanwalt in der Verhandlung klar. Der Betroffene gehöre in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. So höre dieser schon seit längerem Stimmen, „die ihn beauftragen, Dinge zu tun“. Nach wie vor bestehe die Gefahr, dass „er wieder jemanden verletzen oder gar töten könnte“, begründete er den Antrag auf Unterbringung.

Stimmen hätten ihm befohlen, die Tat durchzuführen
Schon am 28. Juni hätten seine Brüder den Eindruck gewonnen, dass der 30-Jährige „noch seltsamer als sonst“ gewesen sei. Der 42-Jährige habe den Verwirrten daraufhin zu sich und seiner Familie nach Hause geholt. In der Nacht hörte der an Schizophrenie Leidende dann aber wieder Stimmen, die ihm gesagt hätten, dass der auf der Couch Schlafende Kindern etwas antun würde. Außerdem will er bereits seinen Neffen, der im Nachbarzimmer schlief, schreien gehört haben. Daher habe er die Anweisungen der Stimmen befolgt und ein Messer genommen, „mit dem Vorsatz zu töten“, so der Staatsanwalt.

Sein Mandant habe „eine Wahnsinnstat begangen“, stritt der Verteidiger gar nicht ab. Am 28. Juni sei er am „Zenit seiner Krankheit“ gewesen, daher sei er nicht zu bestrafen, weil er nicht schuldfähig gewesen sei. Jetzt sechs Monate später und nach stationärer Behandlung im Spital wirkte der 31-Jährige vor Gericht deutlich klarer und bedauerte, „dass ich leider zugestochen habe“. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab kein Erklärung ab.

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