Nicht rechtskräftig

Nach Drohung mit Messer: Haftstrafe für Tierquäler

Dritter Prozess wegen Tierquälerei diese Woche am Landesgericht Ried: Für einen 19-jährigen Innviertler endete das Verfahren mit einem Schuldspruch und neun Monaten Haft, drei davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Über Monate hat ein 19-jähriger Braunauer einen Hundewelpen schwer misshandelt. Ihm Hämatome und Würgemale zugefügt und die Hüfte gebrochen. Das Tier, das nun von der Pfotenhilfe in Lochen betreut wird, wird ein Hundeleben lang an den Misshandlungen leiden.

Auf Hund folgte Kater
Nachdem ihm der Schäferrüde abgenommen worden war, nahm der 19-Jährige Kater Pauli zu sich. Als die Besitzerin den Schmusekater zurück haben wollte, bedrohte er ihre Familie mit einem Messer.

Bewährungshilfe
Im Urteil wurde dem jungen Angeklagten auch aufgetragen, Bewährungshilfe und eine psychiatrische Betreuung in Anspruch zu nehmen.

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