10.10.2020 13:00 |

Wohnung „zu billig“:

Immo-Kauf: Steuerfalle verärgert Eigentümer

Das darf doch nicht wahr sein! Immer mehr Wohnungseigentümer bekommen überraschend Post vom Finanzamt: Sie müssen für die Grundbuchseintragung nachzahlen, weil sie die Wohnung „zu billig“ gekauft hätten, so der Staat. Nicht nur Betroffene schimpfen über Wuchermethoden bei ohnehin sündteuren Preisen.

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Bernd Teichmann aus Saalfelden traute seinen Augen nicht, als das Schreiben plötzlich im Briefkasten lag. Er kaufte sich 2015 von einem Gemeinnützigen Bauträger eine Wohnung am Mühlbachweg in Saalfelden. „Zu billig gekauft“, so der Einwand der Finanz, die den Wert seiner Wohnung um 65.000 Euro hinauf stufte. „Das sind vom Staat reine Raubritter-Methoden“, schimpft der Eigentümer. Alleine in seiner Siedlung haben fast alle der rund 60 Eigentümer Post bekommen. Für einen Vergleich sei die Penthousewohnung im Haus herangezogen worden, was keinen seriösen Wert ergebe. Teichmann will sich das nicht gefallen lassen und auch den Volksanwalt damit befassen.

Stephan Gröger, Obmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen in Salzburg, bestätigt die Problematik: „Wir bemerken einen Anstieg dieser Nachforderungen, seit die Preise so davon galoppieren.“

Kritik: Wohnung „zu billig“ erworben
Dass ein Preisunterschied zum freien Markt entstehe, liege in der Natur der Gemeinnützigkeit, weil ohne Gewinnaufschlag kalkuliert wird. Bekannt sind die Nachforderungen auch aus dem Miete-Kauf-Bereich. Helfen können die Bauträger den Eigentümern nicht. Gröger: „Die Finanz hat leider taube Ohren.“ Je größer das Preis-Delta, desto interessanter sei eine Neuberechnung.

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