Einstimmiges Urteil

27-Jährige mit bloßen Händen getötet: Lebenslang

Wien
09.10.2020 14:28

Lebenslang lautet das Urteil gegen einen 38 Jahre alten Mann, der im Jänner dieses Jahres seine Freundin mit bloßen Händen getötet hatte. Die Tat spielte sich in der Wohnung der 27-Jährigen in der Arnoldgasse im Wiener Bezirk Floridsdorf ab. Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig für schuldig - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die Tat und behauptete, dass diese von einem anderen Mann begangen worden sei.

Das Opfer hatte mit dem Angeklagten eine On-off-Beziehung geführt. Wenige Stunden vor ihrem Tod hatte Birgit H. mit ihm gemeinsam eine Shisha-Bar besucht und dort reichlich Alkohol konsumiert, wie es am ersten Prozesstag Mitte August hieß - der Prozess wurde in der Folge vertagt. Weit nach Mitternacht gingen die beiden laut Anklage in die Wohnung der jungen Frau. Dort kam es dann zur Tat.

Leiche Tage später in Wohnung entdeckt
So soll der 38-Jährige das Opfer mit einem gezielten Angriff gegen den Hals und mithilfe eines Kopfpolsters erstickt haben und danach die Wohnung verlassen haben. Erst fünf Tage später wurde Birgit H.s Leiche entdeckt - Angehörige hatten Alarm geschlagen, weil sie von ihr schon länger nichts mehr gehört hatten. Der 38-Jährige wurde daraufhin festgenommen, in seiner Wohnung im Bezirk Ottakring wurden bei einer Hausdurchsuchung das Mobiltelefon und die Bankomatkarte der Getöteten gefunden.

Mit der Karte hatte der 38-Jährige noch in der Tatnacht an einem Bankomaten in der Nähe der Wohnung des Opfers 220 Euro behoben. Außerdem wurden mit dem Handy der Frau Textnachrichten verschickt, die der Anklage zufolge der 38-Jährige nach ihrem Ableben abgesetzt haben soll, um den Verdacht von sich in eine andere Richtung zu lenken.

Bis zuletzt väterlichen Freund der Frau beschuldigt
Mehrfach betonte er auch im Prozess, nichts mit der Tat zu tun zu haben, beschuldigte vielmehr den väterlichen Freund der 27-Jährigen. „Er hat immer etwas gegen unsere Beziehung gehabt. Es war von der ersten Begegnung an Hass gegen mich.“ Der Mann habe ihm auch das Handy und die Bankomatkarte der Getöteten untergejubelt, um ihm den Mord in die Schuhe zu schieben. Der andere Mann habe sich Zutritt in seine Wohnung verschafft und die Gegenstände dort deponiert, behauptete der 38-Jährige. „Ich bin überzeugt davon, dass er es war“, betonte der Angeklagte. Der Mann habe „immer wieder“ Streit mit Birgit H. gehabt: „Sie wollte mit ihm keinen intimen Kontakt, weil er doch etwas fülliger ist und sein Geruch schlecht ist.“

An Leiche DNA-Spuren des Angeklagten entdeckt
Im Ermittlungsverfahren fanden sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden keine Hinweise, die für eine Täterschaft des väterlichen Freundes sprechen, der als Zeuge am ersten Tag der Hauptverhandlung geladen war und die Unterstellungen zurückwies. Der 50-Jährige räumte ein, nicht gut auf den Angeklagten zu sprechen gewesen zu sein. Für ihn sei nämlich die um 23 Jahre jüngere Frau „eigentlich die Frau meines Lebens gewesen“, gab er zu Protokoll. An der Leiche wurden auch keine DNA-Spuren des Mannes gefunden, dafür an mehreren Stellen - etwa am Hals - biologische Spuren des Angeklagten.

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