„Sehen Sie mich?“, will Richter Andreas Lenz vom angeklagten Pensionisten (69) am Beginn der Verhandlung wissen. „Ja, nur bissl verschwommen durch das Plexiglas“, antwortet der Steirer, der seit 14 Jahren an einer schweren, unheilbaren und immer schlimmer werdenden Augenerkrankung leidet. Dass er sich deswegen nicht hinters Steuer setzen hätte dürfen, weiß er. Aber: „Ich habe meine Sehschwäche einfach unterschätzt. Und die Verkehrsanbindung ist in meinem Ort ganz schlecht. Einmal in der Woche muss ich eben einkaufen“, rechtfertigt er sich.
Da passierte es auch: Auf einer Landesstraße erfasste er eine 94-jährige Fußgängerin, die zahlreiche Brüche, Prellungen und Blutergüsse erlitt. Sie kann seitdem nicht mehr gehen, sitzt im Rollstuhl.
Nie wieder autofahren
„Eines muss klar sein, Sie dürfen nie wieder mit dem Auto fahren. Für Ihre Erledigungen müssen Sie jemanden um Hilfe bitten!“, mahnt Herr Rat. „Mach‘ ich. Und das Pickerl ist eh abgelaufen“, erwidert der Pensionist. Urteil: fünf Monate bedingt und 1200 Euro Geldstrafe. Nicht rechtskräftig!
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