02.10.2020 06:10 |

Urteile bestätigt

Keine Milde für verurteilte Mörder von Irene P.

Es war der Schlussakt im Mordfall Irene P.: die Berufungsverhandlung im Linzer Oberlandesgericht am Donnerstag. Dabei baten die beiden Mörder der 20-Jährigen um eine mildere Strafe. Vergeblich - der Senat bestätigte die Ersturteile. Einzig das Schmerzengeld für Irenes Eltern wurde reduziert. Die „Krone“ berichtete mehrfach über den tragischen Fall und den Prozess im Vorjahr.

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Fast zwei Jahre nach der Ermordung der Zellerin vor ihrer eigenen Haustür im Ortsteil Einöd ist nun das Strafverfahren gegen ihre Mörder abgeschlossen. Ein Richter-Senat des Oberlandesgerichtes Linz hat die Haftstrafen gegen die zwei Pinzgauer (18, 19) bestätigt: Beide hatten über ihre Verteidiger Michael Ringl und Robert Morianz Strafberufung angemeldet, baten beim Prozess in Linz um Milde.

Weniger Schmerzengeld für Irenes Eltern
Doch der Senat gab den Berufungen keine Folge. Heißt: zehn Jahre für den geständigen Schützen, zwölf Jahre für den Bestimmungstäter. Einzig das Schmerzengeld für Irenes Eltern ist von 76.000 auf 56.000 Euro reduziert worden.

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