Aufforderung von Grenzbeamten oder auch Selbstisolation nach Heimkehr reichen für die Entschädigung für Dienstnehmerausfall nicht. Das hat nun das OÖ. Landesverwaltungsgericht entschieden.
Wieder so eine „Finesse“ des Corona-Rechts: Unternehmen, die vom Staat eine Vergütung für den quarantänebedingten Ausfall von Dienstnehmern begehren, gehen leer aus, wenn es keinen behördlichen Absonderungsbescheid gegeben hat. Das OÖ. Landesverwaltungsgericht hat diesbezügliche Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörden bestätigt.
Aufforderung von Grenzbeamten reicht nicht
Besondere Einreisebestimmungen für Reiserückkehrer im Allgemeinen oder konkrete Aufforderungen von Grenzbeamten oder AGES-Mitarbeitern zur 14-tägigen Heimquarantäne reichen dafür nicht aus. Auch selbst auferlegte Isolation begründet keinen Entschädigungsanspruch.
Betriebsschließungen
Entschädigungswünsche wegen Betriebsschließungen nach dem Covid 19-Maßnahmengesetz sind ein anderes Thema. Hier hat der Verfassungsgerichtshof schon ausgesprochen, dass keine Entschädigung zustehe.
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