OGH-Urteil

Reimon darf sich nicht als Strache ausgeben

Politik
11.08.2020 22:37

Satire darf doch nicht alles! Denn Grünen-Nationalratsabgeordneter Michel Reimon darf sich laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs auf Twitter nicht als Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ausgeben. Reimon hatte 2018 auf Twitter kurzzeitig Straches Namen und Profilbild angenommen. Das Höchstgerichts sah Strache dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Anlass war die gerichtliche Auseinandersetzung der nunmehrigen Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer mit einem Wiener Bierwirt um von diesem abgestrittene obszöne Facebook-Nachrichten. Anlässlich des (inzwischen aufgehobenen) Urteils gegen Maurer - das Verfahren muss wiederholt werden, es geht im September weiter - wurde auf Twitter angeregt über das Thema Identitätsdiebstahl debattiert. 

Reimon posierte in dem sozialen Netzwerk daraufhin - satirisch, wie er meinte - als Strache und plädierte für den Schutz „echter Männer“ durch die Justiz. Der Benutzername „@michelreimon“ blieb dabei erkennbar.

Reimon auf Unterlassung geklagt
Der OGH konnte hier in seiner bereits Anfang Juli getroffenen Entscheidung allerdings keine Satire erkennen. Strache sei „eine nicht von ihm stammende Äußerung in den Mund gelegt“ und der Politiker damit in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden, befanden die Höchstrichter. Während die erste Instanz noch eine erlaubte Satire in der Aktion erblickte, entschied die zweite schon für Strache, der Reimon auf Unterlassung geklagt hatte.

Reimon muss dieses Urteil auf Twitter veröffentlichen. Er werde dies kommende Woche tun, erklärte seine Rechtsanwälting Maria Windhager. Auch Verfahrenskosten muss er übernehmen. Den von Strache verlangten immateriellen Schadenersatz in Höhe von 5000 Euro hat Reimon abwenden können. Darüber freute er sich sehr, wie er auch auf Twitter betonte.

Später kommentierte Reimon die Berichterstattung in den Medien mit folgenden Worten: „Eine bessere Schlagzeile als ,Reimon darf sich nicht als Strache ausgeben‘ krieg ich nie wieder.“

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