Prozess in Graz

Während Corona-Lockdown die Freundin angezündet

Steiermark
10.08.2020 14:47

Ein 34-jähriger Deutscher soll im April während des Corona-Lockdowns seine Freundin in Graz angezündet haben. Der Mann hat sich deswegen am Montag im Straflandesgericht Graz verantworten müssen. Er war geständig, die Frau mit Franzbranntwein bespritzt und gezündelt zu haben. Sie kam leicht verletzt davon. Der Beschuldigte wurde nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die beiden hatten sich in Graz erst Anfang März kennengelernt. Er hatte damals schon seit Monaten auf der Straße gelebt und verdiente seinen Lebensunterhalt mit Straßenmusik. Als der Lockdown kam, bot die Frau ihm ihre Wohnung als Unterkunft an. Gemeinsam tranken sie täglich Alkohol und rauchten manchmal Marihuana. Bis Ende März: Da wollten sie zusammen einen Alkohol-Entzug machen, schilderte der Beschuldigte vor Richter Helmut Wlasak. „Sie hat sich aber gar nicht daran gehalten“, klagte der Deutsche. Immer wieder gab es deswegen Streit.

Wütend und betrunken
So auch am 3. April. Der 34-Jährige sei dann so wütend gewesen, dass er auch wieder getrunken habe - eine Flasche Wein am Vormittag, dann zusammen mit seiner Freundin eine Flasche Gin. Die Streitereien entwickelten sich zu Handgreiflichkeiten, gegenseitigen Schlägen und irgendwann griff der Angeklagte offenbar zu der Flasche Franzbranntwein. Vor Gericht konnte sich der Deutsche zunächst nicht an die Attacke erinnern. Er wisse nur mehr, dass sie in Flammen stand und er mit einer Decke am Boden die Flammen an ihr erstickte.

„War nicht geplant, dass sie in Flammen stand“
Erst nach zwei Stunden Verhandlung und eindringlichen Worten des Richters rückte der 34-Jährige mit der Sache heraus: Er kann sich „schleierhaft“ erinnern, dass er ihr die Flüssigkeit entgegengeschüttet habe. Dann wollte er ihr mit einem Feuerzeug Angst machen: „Ich habe nur geratscht, aber die Funken reichten. Ich war dann selbst überrascht, weil es war ja auch keine große Menge Franzbranntwein. Dass sie in Flammen stand, war nicht geplant“, meinte er.

Opfer mit leichten Verbrennungen
Vier bis fünf Prozent ihrer Hautoberfläche waren verletzt - leichte Verbrennungen, sagte der Gutachter. Richter Wlasak meinte zum Angeklagten: „Sagen‘S dem Schutzengel danke, dass nicht mehr passiert ist.“ Der Angeklagte gab sich geläutert: „Ich wollte mich eh heute bei ihr entschuldigen.“ Die - mittlerweile - Ex-Freundin tauchte aber trotz Zeugenladung nicht vor Gericht auf.

3,5 Jahre Haft
Die Schöffen hielten den 34-Jährigen für schuldig. Er wurde wegen Körperverletzung sowie wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Besonders seine mehr als ein Dutzend teils einschlägigen Vorstrafen aus Deutschland wirkten sich auf das Urteil aus. „Das Geständnis hat sie vor sechs bis sieben Jahren bewahrt“, mahnte Wlasak. Der Deutsche bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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