Weisungsrecht

Anwalt: „Die Politik darf keine Anklage abdrehen!“

Tirol
11.07.2020 15:16

Die „Halbierung“ des Weisungsrechtes fordert der Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Ivo Greiter, der auch Vizepräsident des österreichischen Rechtsanwaltsvereins ist. Sein Credo: „Wenn die Staatsanwaltschaft einmal ermittelt, darf sich der Minister nicht mehr einmischen!“ Einen Auftrag zur Einleitung eines Verfahrens soll er aber wie bisher weiterhin erteilen können.

„Krone“: Herr Dr. Greiter, warum kommt Ihre Forderung nach Halbierung des Weisungsrechts gerade jetzt?
Dr. Ivo Greiter: Im Artikel 83 der österreichischen Bundesverfassung steht geschrieben: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Aber genau das veranlasst ja einen Bundesminister für Justiz, wenn er Weisung gibt, keine Anklage zu erheben, also ein Verfahren einzustellen. Deshalb hat die Öffentlichkeit den Eindruck, dass mithilfe des Weisungsrechts Parteipolitik gemacht werden soll.

Dazu gibt es aber doch den Weisungsrat?
Fragen Sie die Fachleute. Überwiegend wird der Weisungsrat als Feigenblatt empfunden. Warum haben vor Kurzem zwei Aufsichtsräte (Josef Pröll und Walter Rothensteiner, Anm.) das Gespräch mit dem höchsten Sektionschef des Justizministeriums gesucht? Gegen sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen der „Casino-Affäre“ geführt. Sie wurden auch vom Sektionschef in seinem Zimmer empfangen. Wozu? Doch nicht, um zu erfahren, dass sie das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abwarten sollen! Das hätte ihnen jeder Rechtsanwalt sagen können.

Was glauben Sie also, warum es den Besuch gab?
Ich vermute, um vielleicht eine Einstellung des gegen sie geführten Verfahrens zu erreichen.

Wie soll das funktionieren?
Ganz einfach. Die bisherige Sektion IV im Justizministerium bestand aus den Bereichen der Legistik und der Einzelstrafsachen mit dem höchsten Sektionschef der Justiz an der Spitze. Diese Bereiche sollen jetzt im Sinne einer internen Gewaltenteilung auch formal getrennt werden. Die Legistik soll die Gesetze vorbereiten. Zu den Einzelstrafsachen gehört auch die Abteilung, die in berichtspflichtigen Akten die Empfehlungen an den Minister vorbereitet. Letztlich entscheidet die Bundesministerin Dr. Alma Zadic (Grüne), ob gegen einen Verdächtigen Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Und warum gibt es gerade jetzt diese Angriffe auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft?
Vielleicht will man dadurch erreichen, dass die Verfahren gegen die beiden hier erwähnten Aufsichtsräte von der Staatsanwaltschaft totgeschlagen werden. Oder, dass sie über Weisung der Bundesministerin für Justiz eingestellt werden sollen.

Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Kritik des Bundeskanzlers an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und dem Weisungsrecht?
Es ist spannend, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gerade jetzt vom Bundeskanzler kritisiert wird. Jetzt, nachdem ein für den Verkauf der Eurofighter Verantwortlicher im US-Gerichtsverfahren angegeben hat, dass Gelder in der Größenordnung von 55 Millionen Euro bei der Lieferung der Eurofighter geflossen sind. Und zwar im Zusammenhang mit dem Verkauf der Eurofighter nach Österreich. Erst seit Kurzem sind die Empfänger der Gelder in der Öffentlichkeit bekannt.

Was hat dies mit dem Weisungsrecht zu tun?
Der Kauf der Eurofighter im Jahre 2002 fiel in die Zeit der ÖVP-FPÖ-Regierung, also 2000 bis 2003. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde bei ihrer Gründung von jeder Berichtspflicht an den Bundesminister für Justiz freigestellt. Dies, um jede direkte oder indirekte parteipolitische Beeinflussung zu verhindern. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft war bekannt dafür, dass sie sehr effizient tätig war, da sie in den Anfangsjahren ohne jede Weisung arbeiten konnte, also weisungsbefreit war.

Und Sie glauben, dass die Kritik des Bundeskanzlers an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft diese einbremsen soll, um zu verhindern, dass die Letzt-Empfänger der Gelder in Österreich ermittelt werden?
Vielleicht. Der zeitliche Ablauf der Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft spricht nicht dagegen. Für Politiker kann es natürlich unangenehm sein, wenn im Zuge eines Strafverfahrens alle möglichen Zeugen unter Wahrheitspflicht aussagen müssen und dadurch ganz erstaunliche Fakten an die Öffentlichkeit kommen. Denken Sie nur an die Schlagzeile auf der Seite 3 der „Krone“ vom 7. Juni 2020: Die „Ministerin wird es richten“. Das ist doch ungeheuerlich.

Sie haben sich seit Ihrem Vortrag auf der Richterwoche in Bad Gastein im Mai 1990 immer wieder für eine Halbierung des Weisungsrechtes ausgesprochen. Was meinen Sie nun konkret mit „Halbierung“?
Der Justizminister kann Weisung erteilen, ein Strafverfahren einzustellen oder einzuleiten. Die Halbierung des Weisungsrechtes heißt, dass er in Zukunft nur noch Weisung erteilen können soll, ein Strafverfahren einzuleiten, aber keine Weisung mehr, ein Verfahren einzustellen. Nur der unabhängige Richter soll entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht! Nicht letztlich, wie so oft in der Vergangenheit, der durch die Politik bestellte Bundesminister für Justiz. Der erste Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Mag. Walter Geyer, hat vor Kurzem in einem Interview berichtet, dass es in Europa nur noch zwei Staaten gibt, in denen der Justizminister mithilfe des Weisungsrechtes entscheiden kann, dass jemand nicht angeklagt werden soll. Und das erweckt den Anschein parteipolitischer Einflussnahme auf die Justiz und erzeugt Misstrauen gegenüber der Justiz.

Ist dieser Vorschlag der Halbierung des Weisungsrechtes schon öfters gemacht worden?
Ja, der prominenteste Verfechter der Halbierung war der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Herbert Steininger. Er hat sich vehement dafür ausgesprochen. Er konnte sich aber gegen die damalige Regierung nicht durchsetzen. Offensichtlich, weil man befürchtete, Macht und Einfluss zu verlieren. Rund um das oben erwähnte Gespräch mit dem Sektionschef ist ja auch ein riesiger Wirbel entstanden. Das zeigt, dass die Angst einzelner Politiker, den Einfluss auf die Strafjustiz zu verlieren, nach wie vor ungebrochen groß ist. Das dürfte auch der Grund sein, dass der Bundeskanzler vor wenigen Wochen in seinem Hintergrundgespräch mit 40 Journalisten die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft so angegriffen hat.

Sie sagen Halbierung. Wofür sollte dann die andere Hälfte des Weisungsrechtes dienen?
Die andere Hälfte des Weisungsrechtes gibt dem Justizminister das Recht, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen einen Verdächtigen Anklage zu erheben. Wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, entzieht sie den Verdächtigen „seinem gesetzlichen Richter“. Und genau das geschah in vielen Fällen: Denken wir nur an Udo P. und den Lucona-Fall, bei dem der damalige Minister verhindert hat, dass Anklage erhoben wird. Der Ausspruch dieses Ministers, „die Suppe ist zu dünn“, ist bekannt. Der nachfolgende unabhängige Justizminister hat dann doch Anklage erheben lassen. Das Gericht stellte dann sechs Morde fest und lebenslängliche Haft für Udo P.

Zur Person:
Dr. Ivo Greiter, Jahrgang 1940, ist Seniorpartner der Kanzlei Greiter, Pegger, Kofler & Partner in Innsbruck. Die größte Anwaltskanzlei Westösterreichs hat sein Großvater 1897 gegründet. Greiter, der auch Vizepräsident des österreichischen Rechtsanwaltsverbandes ist, ist Autor zahlreicher Bücher. Einen Namen hat er sich unter anderem mit seiner Forderung, den Schutz der Rechte künftiger Generationen in der Verfassung zu verankern, gemacht.

Markus Gassler, Kronen Zeitung

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