Ärger mit einem Rasenmäher-Roboter, den er im Internet bestellte, hatte ein Niederösterreicher. Die Ombudsfrau konnte dem Leser behilflich sein.
„Da ich Ware lieber zuerst sehe, bevor ich bezahle, habe ich Kauf auf Rechnunggewählt“, schilderte Peter S. Ende März hatte der Niederösterreicher im Onlineshop einer Baumarkt-Kette einen Mähroboter im Wert von ca. 700 Euro bestellt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Ab wann diese Frist zu laufen beginnt, hat Herr S. schriftlich beim Unternehmen erfragt. Rasch kam die Antwort, dass nach Erhalt der Ware die Rechnung zu begleichen sei.
„Am nächsten Tag habe ich plötzlich die Rechnung erhalten, mit dem Hinweis, diese bis 14. April zahlen zu müssen, da sonst Mahngebühren anfallen. Außerdem sollte das Gerät frühestens am 15. geliefert werden“, so der Leser weiter. Weil er den Kundendienst nicht erreicht hat, hat Herr S. die Bestellung widerrufen. Darauf habe er keine Reaktion erhalten, weshalb er um Hilfe bat.
Durch die Ombudsfrau wurde der Fall nun geklärt. Obi bedauerte die verzögerte Antwort. Man habe die Bestellung storniert, offene Forderungen gebe es keine.
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