Entlastung für Branche

Regierung senkt Steuer bei Speisen und Getränken

Politik
12.06.2020 11:14

Der Steuersatz auf Speisen und alle Getränke in der Gastronomie wird auf fünf Prozent gesenkt. Das verkündeten Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Finanzminister Gernot Blümel (beide ÖVP) und die Staatssekretärin für Kunst und Kultur, Andrea Mayer (Grüne), am Freitag. „Mit dieser Steuersenkung setzen wir eine zusätzliche, rasche Entlastung für unsere Tourismus-Betriebe und die Schaffung neuer Arbeitsplätze um“, so Köstinger.

In den vergangenen Wochen habe es zahlreiche runde Tische mit der Tourismusbranche zur aktuellen Coronavirus-Situation gegeben, so Köstinger. Eines haben diese Gesprächsrunden der vergangenen Tage ganz klar aufgezeigt: Die Gastronomie, der Tourismus und die Freizeitbranche brauchen weitere Unterstützungen, um durch diese Krise zu kommen.

700 Millionen Euro schwers Entlastungspaket
Die Bundesregierung habe daher zusätzlich zum Wirte-Paket weitere Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet. Als nächste Maßnahme werde daher die Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in der Gastronomie auf fünf Prozent gesenkt. „Das ist ein nächster wichtiger Entlastungsschritt. Damit kann alleine die Gastronomie mit 700 Millionen Euro entlastet werden.“

Steuersenkung bis Jahresende befristet
Betroffen sind alle Speisen und alle Getränke, also sowohl alkoholfreie als auch alkoholische Getränke: Speisen werden von zehn auf fünf Prozent gesenkt. Getränke von 20 auf fünf Prozent. Diese Steuersenkung ist zeitlich befristet bis Jahresende, soll mit 1. Juli wirksam werden.

Gastronomie ganz besonders von Corona-Krise betroffen
„Von der Buschenschank bis hin zur Hauben Gastronomie wird diese Steuersenkung für Entlastung Sorgen. Der Tourismus und allen voran die Gastronomie, die Freizeitwirtschaft und die Beherbergungsbetriebe sind ganz besonders von der Corona-Krise betroffen“, so Köstinger.

Für Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie Bücher und für den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen ist die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung auf fünf Prozent ebenfalls geplant.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen im Kommen
Darüber hinaus sollen die Steuerstundungen automatisch um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden. Blümel kündigte zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen für nächste Woche an. Man wolle auf der Regierungsklausur nächste Woche an einem „Verlustrücktrag“ arbeiten. So sollen Unternehmen die Gewinne aus dem Vorjahr mit den heurigen Verlusten gegenrechnen können.

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