Vergleich erzielt

Jahrelanger Kuhglocken-Streit in Bayern beigelegt

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26.05.2020 18:37

Jahrelang stritten sich ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayrischen Holzkirchen über die Lautstärke von Kuhglocken. Am Dienstag haben sich die Streitparteien dann nach etlichen Anläufen und einigen skurrilen Gerichtsterminen auf einen Vergleich geeinigt: Höchstens drei Kühe dürfen auf der benachbarten Weidefläche künftig Schellen tragen.

Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen - das sieht bereits ein Vergleich von 2015 vor. In dem Streit waren die Richter am Dienstag eigens zu einer Hörprobe angereist. Allerdings zeigten sich die fünf Kühe eher müde - von dem umstrittenen Gebimmel war wenig zu hören, da die trächtigen Tiere vorwiegend im Gras lagen.

Hörprobe aus Sicht des Gerichts „nutzlos“
Der Augenschein sei deshalb „aus unserer Sicht mehr oder weniger nutzlos verlaufen“, stellte der Vorsitzende Richter Nikolaus Stackmann fest. Zu verantworten habe dies die beklagte Bäuerin, die trächtige Mutterkühe anstelle von Jungvieh auf die Weide gestellt habe.

Zugleich stellte der Richter der klagenden Frau wenig Chancen auf Erfolg der Klage in Aussicht. Selbst bei einem Abstand von drei, vier Metern zu einer Kuh habe der Lärmpegel - gemessen mit einer Handy-App eines Richters - „nur ein bisschen über 60 Dezibel“ gelegen, und damit knapp unter dem Richtwert von 65 Dezibel.

Skurril war auch die Tatsache, dass sowohl die Frau als auch ihr Ehemann die Bäuerin geklagt hatten. Die beiden führten Schlaflosigkeit und Depressionen wegen des Gebimmels und des Güllegestanks an. 2015 war es zu einem ersten Vergleich gekommen, der darin bestand, dass die Kühe mindestens 20 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt grasen durften. Doch das reichte den beiden Klägern nicht.

Forderung nach geräuschlosen Glocken mit GPS
Sie wollten, dass die Glocken entfernt oder geräuschlose Glocken mit GPS angehängt werden, damit ausgebüxte Weidetiere wieder gefunden werden können. Diesen Vorschlag lehnte die Bäuerin und Pächterin des angrenzenden Grundstücks ab. Und so ging es weiter und weiter. Nachdem der Ehemann auch seine Berufung verloren hatte, ruhten alle Hoffnungen auf dem Prozess der Ehefrau. Ob der Vergleich nun den endgültigen Frieden bringt, ist unklar.

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