07.05.2020 23:54 |

Erlass regelt Details

Höchstens 18 Schüler pro Klasse, Musik ohne Singen

Ein am Donnerstag veröffentlichter Erlass des Bildungsministeriums regelt die letzten Details für den Schulalltag ab 18. Mai. So gilt bei der Einteilung des schulischen Schichtbetriebs eine Höchstgrenze von 18 Schülern pro Gruppe, alle größeren Klassen müssen geteilt werden. Turnen bleibt wie angekündigt grundsätzlich gestrichen, Musik kann doch durchgeführt werden - allerdings ohne Singen. Sitzenbleiben an Volksschulen soll in Ausnahmefällen doch möglich sein. An Oberstufen kann am Nachmittag und an Samstagen unterrichtet werden, Tests soll es nur ausnahmsweise geben.

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Im Regelfall müssen alle Klassen in zwei gleich große Gruppen geteilt werden - „es sei denn, die maximale Gesamtschüleranzahl von 15 bis 18 wird in einer Klasse nicht überschritten und die bestehenden Hygienebestimmungen lassen sich einhalten“, also etwa der Ein-Meter-Abstand zwischen den Tischen. Das Ministerium empfiehlt den Schulen dabei das „Drei plus zwei Tage“-Modell - also drei Tage Unterricht für die eine Gruppe und zwei Tage für die andere, in der Woche darauf umgekehrt. Schulautonom sind aber auch andere Modelle möglich - allerdings „in Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung“.

Einteilung mit Rücksicht auf Geschwisterkinder
Sofern am Standort eine andere Einteilung gewählt wurde, muss aus Rücksicht auf berufstätige Eltern sichergestellt werden, dass Geschwisterkinder keine unterschiedlichen Intervalle beim Schulbesuch haben. Gehen Kinder in zwei verschiedene Schulen, sollen die Bildungsdirektionen sicherstellen, „dass die an den einzelnen Schulen praktizierten Modelle für die Gruppenbildung so aufeinander abgestimmt werden, dass es für Eltern und Erziehungsberechtigte zu keinen organisatorischen Schwierigkeiten kommt“. Sollte dies doch der Fall sein, „sind nach entsprechender Rücksprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten geeignete Lösungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu finden“.

Es darf nicht gesungen oder getanzt werden
Grundsätzlich soll an den Schulen der bisherige Stundenplan aufrechterhalten werden. Wie bereits angekündigt, entfällt aber der Turnunterricht - Ausnahmen gibt es nur für Sonderformen wie etwa Leistungssportschulen bzw. Schulen mit Sport-Schwerpunkt. Musik kann dagegen grundsätzlich stattfinden - allerdings darf nicht gesungen werden. Sonderregeln gibt es auch hier für Schulen mit Musik-Schwerpunkt. Auch in allen anderen Fächern wie etwa Religion muss auf das Singen oder Tanzen verzichtet werden.

An Oberstufenschulen auch Nachmittagsunterricht
Grundsätzlich endet der Unterricht an den Volksschulen um 12 Uhr und an den AHS-Unterstufen bzw. Neuen Mittelschulen um 14 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene Stunden können aber beendet werden. An den Oberstufenschulen darf dagegen auch am Nachmittag unterrichtet werden - bei einem Beschluss im Schulgemeinschaftsausschuss außerdem am Samstag.

Für dieses Unterrichtsjahr ausgesetzt wird die verschränkte Ganztagsschule. Nach Ende des Vormittagsteils wird nur noch Betreuung angeboten. Normal weitergeführt wird die Nachmittagsbetreuung an den offenen Ganztagsschulen.

Volksschüler können theoretisch doch durchfallen
Anders als zuletzt angekündigt können Schüler in Volksschulen doch theoretisch durchfallen: Wie in allen anderen Schularten soll nun gelten, dass sie mit einem „Nicht genügend“ automatisch aufsteigen, bei mehreren Fünfern entscheidet die Lehrerkonferenz darüber.

Tests in Ausnahmefällen
Schularbeiten finden keine mehr statt. Auch andere punktuelle Leistungsfeststellungen wie Tests sollen nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Schüler, die eine bessere Note haben wollen, dürfen eine sogenannte Wunschprüfung absolvieren. Außerdem wird der Grundsatz, dass zuletzt erbrachte Leistungen höher bewertet werden, für heuer ausgesetzt. Das bedeutet etwa, dass die im Home-Schooling erbrachten Leistungen genauso viel wert sind wie jene in den letzten Schulwochen.

Nicht ausgesetzt werden die Testungen für Schüler in Deutschklassen. Diese entscheiden darüber, ob ein Kind in die reguläre Klasse wechseln darf. Allerdings wird der Testzeitraum bis zum letzten Schultag verlängert. Umgekehrt gibt es eine Sonderregelung für den Aufstieg aus Deutschförderkursen in die nächste Schulstufe: Beim Ergebnis „ausreichend“ oder „mangelhaft“ entscheidet darüber die Lehrerkonferenz unabhängig davon, ob bereits eine positive Beurteilung unter Berücksichtigung der Sprachschwierigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen möglich ist.

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