„Schnelle Lösung“

Fall Sunita: AK-Chef fordert Erlass von Ministerin

Salzburg
11.03.2020 07:03
Salzburg ist im Fall der Pflegerin Sunita Rai gelähmt. Wie berichtet, erfüllt die Nepalesin die Kriterien für eine Arbeitsbewilligung (Rot-Weiß-Rot-Karte) nicht. Dabei ist sie hier zur Pflegerin ausgebildet worden und wird gebraucht! Arbeiterkammer-Präsident Peter Eder gibt Rückendeckung: Er fordert die Arbeitsministerin.

Der Fall von Pflegerin Sunita Rai (31) regt auf. Die Nepalesin hat ihre Ausbildung in Salzburg absolviert und hatte bereits eine Einstellungszusage der Salzburger Landeskliniken (SALK). Arbeiten kann sie dennoch nicht, da sie im Kriterienkatalog für die Rot-Weiß-Rot-Karte zu wenig Punkte erreicht. Sie ist nicht die Einzige, äußerte bereits Sorgen um ihre Zukunft hier, da ihr Schul-Visum im Sommer ausläuft. Salzburgs Politik zuckt ratlos mit den Schultern, nur der Bund kann eingreifen. Sowohl die Landes-ÖVP als auch die Grünen haben deswegen den Kontakt zur zuständigen Ministerin Christine Aschbacher und zu Kanzler Sebastian Kurz gesucht (beide ÖVP).

Nun schaltet sich auch die Salzburger Arbeiterkammer ein. „Es kann nicht sein, dass Ausbildungskosten von rund 40.000 Euro oder mehr verpuffen, während wir über einen Pflegefachkräftemangel diskutieren“, betont AK-Chef Peter Eder. Gemeinsam mit Ex-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller hätte er eine einfache Lösung für das Problem parat: Einen kurzfristigen Erlass von der Arbeitsministerin zur Punktebeurteilung. Beispielsweise sollen die Ausbildungsjahre als Berufserfahrung gezählt werden und Englischkenntnisse künftig keine derart große Rolle spielen. „Mit einem Erlass in diesem Sinne könnten die meisten Fälle schnell gelöst werden“, ist Eder überzeugt.

Aschbacher kündigte auch eine Gesetzesänderung an – die „Krone“ berichtete. Auf Nachfrage wollte oder konnte das Minister-Büro aber keine Details nennen. Auf die Forderung nach einem Erlass ging man nicht ein. Dabei drängt für Sunita und weitere Betroffene die Zeit: Man habe „Verständnis“, aber „Einzelfälle“ wolle man nicht kommentieren, hieß es aus dem Ministerium. Einen zeitlichen Rahmen für die Gesetzesnovelle wollte man auch nicht nennen . . .

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