Drei Jahre Haft

Bub missbraucht: Angeklagter bat um Einweisung

Kärnten
09.10.2019 16:17

Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischer Darstellungen Minderjähriger ist am Mittwoch ein 50-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann soll sich im Herbst 2018 und Frühjahr 2019 an seinem Wohnsitz in einer Kärntner Bezirksstadt unzählige pornografische Darstellungen Minderjähriger aus dem Internet heruntergeladen haben. In diesem Zeitraum missbrauchte der 50-Jährige auch einen Zwölfjährigen, der leichte Entwicklungsverzögerungen hatte und in der Obhut seiner damaligen Lebensgefährtin war.

Einschlägig verurteilt
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er möchte sich in die Psychiatrie einweisen lassen, sagte er dem Schöffensenat. Er wisse schon lang über seine pädophilen Neigungen Bescheid, erklärte er in der Einvernahme, und zwar seit seiner ersten einschlägigen Verurteilung im Jahr 1994. Der Angeklagte ist in Österreich und Deutschland vorbestraft.

Im Strafvollzug in Deutschland habe er eine Therapie gemacht, diese nach seiner Freilassung in Österreich aber nicht fortgesetzt. Warum er sich dann wieder Minderjährigen genähert habe, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann. „Die Sucht“, antwortete der Angeklagte.

Staatsanwältin Karin Schweiger hatte die Einweisung in die Anstalt gefordert. Es handle sich nicht um irgendein Delikt, es gehe um massive Eingriffe in die körperliche Integrität von Kindern, sagte sie. Auch Kinderpornografie sei kein Kavaliersdelikt. Gäbe es keine Interessenten für so etwas, gäbe es auch kein entsprechendes Angebot. Der Verteidiger sprach sich nicht gegen die Einweisung aus.

Geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades
Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten eine geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades. Er sei jedoch zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig und sich des Unrechts seiner Tat durchaus bewusst gewesen, erklärte der Sachverständige. Werde die Störung nicht behandelt, bestehe ein mittleres bis hohes Risiko von weiteren Sexual- und auch Gewaltdelikten.

Es sei in zumindest drei Fällen das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs verwirklicht, dazu kommen mehrere Vergehen, nämlich das oftmalige Herunterladen kinderpornografischen Bildmaterials, sagte die Richterin. Mildernd könne sie nur das Geständnis werten. „Sie wissen um Ihre Neigung. Und da gehen Sie nicht in Therapie und nähern sich wieder Kindern, noch dazu einem besonders Schwachen? Ich habe keine Ahnung, wie man anders mit Ihnen verfahren kann, als Sie einzuweisen und zu hoffen, dass es irgendwann greift“, schloss Roßmann.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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