Ribery habe jedoch versichert, dies nicht gewusst zu haben. Riberys Anwältin Sophie Bottai sagte, ihr Mandant sei ausschließlich als Zeuge befragt worden. Es seien keine Anschuldigungen gegen ihn erhoben worden. "Für uns ist die Geschichte damit erledigt." Dem Radiosender RMC sagte die Anwältin, bei der Befragung sei es lediglich um einen Bekannten Riberys gegangen, der Kontakte zu einem Callgirl-Ring haben soll.
Drei Jahre Gefängnis als Höchststrafe
Den Justiz-Angaben zufolge muss nun der zuständige Untersuchungsrichter entscheiden, ob er gegen Ribery ein formelles Ermittlungsverfahren einleitet. Für Beziehungen mit minderjährigen Prostituierten sieht das französische Recht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.
Am Sonntag hatten Medien unter Berufung auf die Justiz-Behörden berichtet, dass zwei Teamspieler in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Zuhälterring verhört worden waren. Nach Angaben der Sportzeitung "L'Equipe" wird in den kommenden Wochen möglicherweise noch ein dritter Nationalspieler einvernommen.
Im Mittelpunkt der Affäre steht ein "Cafe Zaman" genannter Nachtklub in Paris, in dem nach Angaben aus Ermittlerkreisen minderjährige Prostituierte arbeiten. In dem Etablissement verkehren demnach regelmäßig Fußball-Profis.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.