Prozess-Krimi

Historische Karte an Uni weg: Rentner verurteilt

Tirol
25.04.2019 06:00

Kniffliger Prozess rund um den Diebstahl der historischen Weltkarte von Johannes Kepler aus der Uni-Bibliothek in Innsbruck: Ein deutscher Pensionist (65) saß deshalb in seiner Heimat vor Gericht, er war der letzte Nutzer des Bandes, aus dem die 30.000 Euro teure Rarität geschnitten worden war. Das Leugnen half nichts, für Norbert S. setzte es vorerst 20 Monate Haft.

Aufgekratzt rief Norbert S. den Journalisten im Amtsgericht Witten (Nordrhein-Westfalen) vor Prozessbeginn noch zu: „Die Anklage ist ja lachhaft.“ Doch das Gericht war überzeugt, dass der mit Krücke erschienene Diabetiker vor zwei Jahren das Kepler-Werk aus dem Jahr 1627 in Innsbruck gestohlen hatte. Mehr als ein Dutzend Mal wurde er wegen einschlägiger Diebstähle schon verurteilt, etwa in den Uni-Bibliotheken Düsseldorf und Bochum.

Bibliothekarin aus Innsbruck war Zeugin
Als Zeugin sagte auch eine Bibliothekarin aus Innsbruck aus: „Er hat seinen Ausweis gezeigt und gesagt, dass er für eine Publikation zum Thema Weltumseglung recherchiere.“ Sie habe das Buch schließlich aus einem Tresorraum beschafft und ihm vorgelegt. Ein paar Minuten war der Besucher mit dem Buch offensichtlich alleine, sie musste auf die Toilette.

Warnungen im Internet
Als Norbert S. weg war, setzte sie sich an den Computer und gab seinen Namen im Internet ein. „Was ich dann in internen Bibliotheks-Newslettern gefunden habe, hat mich sehr alarmiert“, erinnert sich die Frau. „Da waren Warnungen, dass man auf diesen Mann achten soll, er leiht wertvolle alte Bücher aus und entwendet Karten.“ Da ihr bei der ersten Durchsicht des Bandes nichts aufgefallen sei, habe sie ihn „Blatt für Blatt“ mit einem zweiten Band aus der Bayerischen Staatsbibliothek abgeglichen – und das Ergebnis bestätigte ihre Sorge: Die Weltkarte war weg!

Rentner leugnete die Tat
Der Angeklagte beteuerte hingegen: „Als ich das Buch durchgeschaut habe, war die Karte schon nicht mehr drinnen.“ Die Richterin sah aber „keinen vernünftigen Zweifel“ an der Schuld. Die verhängte Haftstrafe von 20 Monaten ist noch nicht rechtskräftig.

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