Konkret wollte Marschall 20 Euro Schadensersatz, weil er bei zwei Freundschaftsspielen des österreichischen Nationalteams höhere Preise berappen musste als weibliche Besucherinnen der Partien. Bei einem Match bezahlte er für sein Ticket 18 Euro, beim anderen 28 Euro. Die Damenkarten kosteten elf bzw. 15 Euro. Herr Marschall fühlte sich sexuell diskriminiert, wie er vor einigen Monaten in der öffentlichen Verhandlung der Causa kundtat.
Der Verfassungsgerichtshof folgte der Argumentation Marschalls nicht. Zwar sei die sogenannte Gleichbehandlungsrichtlinie der EU von Österreich tatsächlich verspätet umgesetzt worden. Der Kläger habe aber nicht nachgewiesen, dass er bei rechtzeitiger Umsetzung der Richtlinie tatsächlich einen anderen Preis zahlen hätte müssen, meinten die Höchstrichter in dem Entscheid.
Es sei außerdem unklar, ob (nach der erfolgten Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie) eine unterschiedliche Preisgestaltung bei Eintrittskarten für Männer und Frauen bei Länderspielen der Fußballnationalmannschaft angesichts der in der Richtlinie selbst genannten Rechtfertigungsgründe überhaupt diskriminierend wäre. Dies wurde jedoch gar nicht mehr untersucht.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.