Bin Ladens Leibwächter

Sami A. in Tunesien wieder auf freiem Fuß

Ausland
27.07.2018 15:26

Der nach Tunesien abgeschobene Sami A., ein früherer Leibwächter des Al-Kaida-Terrorpaten Osama bin Laden, ist in seinem Heimatland vorläufig wieder auf freiem Fuß. Wie die tunesischen Behörden am Freitag mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter die vorläufige Freilassung, da zurzeit keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.

Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs angehörte, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.

Der zuletzt in Bochum lebende Sami A. war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Tunesien sah bis jetzt allerdings keinen Grund, den Mann nach Deutschland zurückzuschicken. Es ist möglich, dass Sami A. von der dortigen Justiz angeklagt wird.

Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es bisher auch kein entsprechendes Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.

Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz.

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