Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem sozialen Netzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern.
Die 15-jährige Tochter der Klägerin war im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hoffte, durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen Suizidabsichten hegte. Sie hatte auch die Zugangsdaten, konnte aber dennoch nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im sogenannten Gedenkzustand, wodurch etwa persönliche Nachrichten nicht gelesen werden können.
Die Vorinstanzen in dem Fall hatten unterschiedlich entschieden. Das Landgericht Berlin urteilte im Jahr 2015 zunächst, dass Facebook den Eltern als Erben vollen Zugang gewähren muss. Das Kammergericht sah dies im Berufungsverfahren dagegen anders und wies die Klage der Mutter ab. Ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte nun Erfolg. Das Karlsruher Urteil dürfte grundsätzliche Bedeutung für den künftigen Umgang mit dem digitalen Erbe haben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.