Trotz Flucht:

Mörder muss keine Zusatzstrafe fürchten

Oberösterreich
27.06.2018 06:00

Der entflohene und in Deutschland wieder verhaftete Prostituiertenmörder (57) von Garsten bekommt für seine Flucht zwar keine Zusatzstrafe, hat sich aber seine vorzeitige offizielle Haftentlassung gründlich vermasselt. Der zu lebenslang verurteilte Verbrecher wird nun wohl länger als geplant „nachsitzen“ müssen.

„Der Fluchtversuch ist nicht strafbar. Freigänge sind gedacht, die Zuverlässigkeit der Häftlinge zu überprüfen. Wenn jemand nicht zurückkehrt, sieht es damit natürlich nicht gut aus“, erklärt Christoph Mayer, Vizepräsident des Steyrer Landesgerichts, warum die geplante Entlassung wohl länger dauern wird.

Mord geschah 1996
Der entsprungene Mörder hatte, wie berichtet, 1996 ein 19-jähriges Freudenmädchen mit einem Genickschuss in einer Linzer „Sandler-Burg“ hingerichtet. Für diesen Mord bekam der Verbrecher lebenslänglich. Eine Strafe, die frühestens nach 15 Jahren hinter Gittern endet. Der 57-jährige Mörder hatte bereits 20 Jahre in Garsten abgesessen, als er am 30. April von einem Freigang nicht mehr heimkehrte, stattdessen in der rechtsradikalen Reichsbürger-Szene bei Naumburg in Sachsen-Anhalt (D) untertauchte. Dort wurde er nun beim Kirschenpflücken wieder verhaftet.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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