Mord an Zivilisten

Aachen: Auftakt zu einem der wohl letzten NS-Prozesse

Ausland
28.10.2009 14:34
Eines der wohl letzten NS-Kriegsverbrecher-Verfahren hat am Mittwoch im deutschen Aachen mit einem Antrag der Verteidigung auf Ablösung des ermittelnden Staatsanwalts begonnen. Der Mordprozess gegen den 88-jährigen Heinrich Boere wurde daraufhin ohne Verlesung der Anklage auf Montag vertagt. Der Angeklagte soll 1944 als Mitglied eines SS-Kommandos drei Männer in den Niederlanden erschossen haben.

Der betreffende Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß hatte als Leiter der Dortmunder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen 2007 neue Ermittlungen gegen Boere aufgenommen, die mehr als 65 Jahre nach den Morden nun in den Prozess vor der Aachener Strafkammer mündeten. Die Verteidiger warfen Maaß vor, er habe sich durch Äußerungen in Medienberichten einseitig auf eine Verurteilung des früheren SS-Mannes festgelegt und wolle keine Argumente zugunsten des Angeklagten zulassen. Dies aber laufe dem in der Verfassung verankerten Gebot eines fairen Verfahrens zuwider.

Bei Aktion "Silbertanne" unschuldige Zivilisten ermordet?
Das Gericht wird voraussichtlich Anfang kommender Woche über den Antrag auf Ablösung von Maaß entscheiden. Boere soll drei von mindestens 54 Morden begangen haben, die das "Sonderkommando Feldmejer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" verübte. Opfer der Verbrechen unter dem Codenamen "Silbertanne" waren Niederländer, die von den Nazis als "antideutsch" eingestuft wurden. Laut Anklage erschoss Boere die drei Zivilisten im Juli und September 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.

Sohn eines Opfers erleichtert: "Endlich ist es so weit"
Zu den Opfern zählten ein Apotheker und ein Fahrradhändler, dessen Sohn dem ersten Prozesstag in Aachen als einer von drei Nebenklägern beiwohnte. "Endlich ist es so weit", sagte der 76-jährige Finanzberater Teun de Groot vor Prozessbeginn. "Heute habe ich erreicht, worauf ich viele Jahre gehofft habe."

Angeklagter wurde in Abwesenheit bereits verurteilt
Wegen der Morde hatte ein Sondergericht in Amsterdam Boere 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilt, die Strafe wurde im Nachhinein in lebenslänglich umgewandelt. Zuvor war dem SS-Mann die Flucht aus niederländischer Haft gelungen. Er tauchte zunächst in den Niederlanden unter und kehrte später nach Deutschland zurück, wo er unbehelligt blieb - unter anderem, weil offenbar die Kooperation zwischen der niederländischen und der bundesdeutschen Justiz nicht funktionierte. In den 1980er-Jahren und zu Beginn dieses Jahrzehnts scheiterten die Niederländer zudem mit Versuchen, des Mannes durch Auslieferung habhaft zu werden oder aber die in Amsterdam verhängte Strafe in Deutschland vollstrecken zu lassen.

Für das Verfahren gegen den herzkranken 88-Jährigen sind weitere zwölf Verhandlungstage anberaumt. An dem Prozess sind insgesamt drei Nebenkläger beteiligt.

"Zielstrebigkeit" der deutschen Justiz findet Lob
Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem begrüßte den Beginn des Prozesses. Der Leiter des Zentrums, Efraim Zuroff, wertete den Verfahrensbeginn als "sehr starkes Zeichen dafür, dass der Zeitabstand die Schuld der Täter nicht verringert und dass ein hohes Alter die Mörder von unschuldigen Zivilisten nicht schützen darf". Ausdrücklich lobte Zuroff die "Zielstrebigkeit" der deutschen Staatsanwälte, insbesondere diejenige von Maaß.

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