Versicherung zahlte

Todes-Drama: Endlich fließt Geld für Opfer-Familie

Salzburg
25.03.2018 07:30

Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit Stefan Neumayer (24) sein Leben bei einem Verkehrsunfall verlor –  es war das Drama von Leogang. Jetzt gibt der Anwalt der Familie bekannt, dass nun das erste Schmerzengeld auf dem Konto der trauernden Familie landete. Wie viel zum Schluss rauskommt, muss ein Gutachter berechnen.

Das Geld ist durchaus eine Stütze in dieser so schwierigen Zeit, teilt Maria Neumayer bei Anruf der „Krone“ mit. Doch die Trauer über den Tod ihres Sohnes lässt sie nicht los: „Mir wäre lieber wenn der Stefan hier wäre. Kein Geld der Welt kann ihn ersetzen.“

Es war der Abend des 20. Februar als Stefan in seinem schwarzen Audi A3 von Leogang nach Maria Alm fuhr. Er wollte zu seiner Freundin. Doch im Ortsteil Hirnreit schoss ihn ein norwegischer Urlauber in einem gemieteten, weißen BMW X5 ab: Der fuhr mit 150 am Tacho auf der falschen Fahrspur, reagierte gar nicht. Stefan hatte keine Chance.

Da der Norweger, gegen den anfangs wegen Mordes ermittelt wurde, vom Landesgericht Salzburg für psychisch krank und nicht zurechnungsfähig erklärt wurde, gab es nicht nur keinen Schuldspruch, sondern einhergehend auch keinen Zuspruch für Schmerzengeld. 

Doch der Salzburger Anwalt der Familie, Stefan Rieder von der Opferschutzorganisation Weißer Ring, konnte nun von der deutschen Haftpflichtversicherung des Leih-SUVs eine erste Akontozahlung erwirken: Dieses Geld, ein fünfstelliger Betrag, ist bereits auf dem Konto der Pinzgauer Familie. Und weiteres wird noch folgen: „In Summe fordern wir 280.000 Euro. Also jeweils 45.000 Euro Schockschaden für die Eltern, die drei Geschwister und die Freundin von Stefan, das ist das Schmerzengeld. Der Rest sind die Kosten des total zerstörten Autos, die Abschleppkosten und die Begräbniskosten.“

Der Unfallverursacher muss übrigens keinen Cent zahlen. Die Forderung richtet sich gegen die Versicherung der Firma, die ihm das Miet-Auto bereitstellte. Und die hat bereits einen Sachverständigen bestellt. Dieser wird ein Gutachten über den Zustand der Angehörigen verfassen. Dadurch kann das genaue Schmerzengeld, das der Familie Neumayer zusteht, berechnet werden.

Rieder holte sich auch einen Teil der Bestattungskosten vom Sozialministerium über das Verbrechenopfergesetz zurück: „Wir haben den Höchstbetrag von 3500 Euro bekommen.“

Der Anwalt will auch noch nach Wien schreiben: „Ich werde der Generalprokuratur anregen, dem Obersten Gerichtshof eine Wahrungsbeschwerde zukommen zu lassen.“ Es geht um den Umstand, dass die Meinungen der beiden Neuro-Psychiater über den geistigen Zustand des Norwegers anfangs auseinandergingen. Für Rieder hätte deshalb eigentlich ein Ober-Gutachten eingeholt werden müssen. Das könnte durch eine entsprechende OGH-Entscheidung bei zukünftigen Fällen der Standard sein.  Denn: Am rechtskräftigen Urteil des Norwegers kann sich ohnehin nichts mehr ändern.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele