Blatter hatte im vergangenen Oktober im Berner Oberland bei einem Überholmanöver ein Auto touchiert und war in der Folge seitlich frontal mit einem entgegenkommenden Wagen zusammengeprallt. Der Lenker dieses Autos wurde beim Unfall leicht verletzt.
Blatter muss Verfahrenskosten tragen
Bei der Dauer des Entzugs wurde laut Dienststellenchef Pierre-Joseph Udry berücksichtigt, dass es sich um eine mittlere Verfehlung gehandelt habe und Blatter sich bisher als Autofahrer nichts habe zuschulden kommen lassen. Zusätzlich zum Führerscheinentzug muss Blatter die Verfahrenskosten in der Höhe von 200 Franken, umgerechnet 130 Euro, übernehmen.
Der 73-Jährige kann den Entscheid, der bereits Anfang des Monats gefallen war, allerdings noch anfechten. Die Beschwerdefrist dauert 30 Tage.
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