Der bekannte Feldkirchener Augenarzt Dr. Walter Berger hatte die St. Veiter Frau in die Augenabteilung des LKH Klagenfurt eingewiesen, um einen Grauen Star zu operieren.
Freitag hatte Wilhelmine R. aus St. Veit mit ihrer behinderten Tochter an der Augenabteilung den Termin für nötige Voruntersuchungen. Wilhelmine R.: "Als der Arzt sah, dass meine Tochter behindert ist, hat er gesagt, er greife sie nicht an und er wolle seine Karriere nicht ruinieren. Er mich aufgefordert, meine Tochter entmündigen zu lassen. Ich bin schockiert."
Der Primar der Augenabteilung, Dr. Yosuf El-Shabrawi, verweist auf gesetzliche Bestimmungen: "Das hängt mit der überzogenen Aufklärungspflicht zusammen." Eine behinderte volljährige Person brauche also einen Sachwalter, der die OP-Einverständniserklärung unterzeichnen muss.
Der Primar zur Gesetzeslage im Detail: "Eigentlich ist es ja verrückt. Auch wenn die Mutter ins Spital mitkommt, müsste sie ihre Tochter für die Zeit des Eingriffes entmündigen lassen, die Sachwalterschaft übernehmen, die OP-Einwilligung geben und die Sachwalterschaft dann wieder zurücklegen."
Von Fritz Kimeswenger/ Kärntner Krone
Symbolbild
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