32 Tätigkeiten

Die Liste: Diese Jobs sollen Asylwerber machen

Österreich
28.10.2016 06:50

Das Innenministerium hat die angekündigte Liste mit den gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber ausgearbeitet. Demnach sollen Flüchtlinge etwa als Schülerlotse arbeiten können oder Tiere und Kranke pflegen. Das Papier sei mit dem Koalitionspartner SPÖ akkordiert, heißt es. Die aufgelisteten Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden müssen dem Wohle der Allgemeinheit dienen, sozialen Charakter haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze ersetzen oder gefährden.

Ermöglicht werden sollen sie erst ab 16 bzw. 17 Jahren. Asylwerber sollen während der Tätigkeit auch unfallversichert sein und der "Sicherheits- und Gesundheitsschutz" dürfe nicht unter die Mindeststandards fallen, wie das Innenministerium am Freitag bestätigte.

32 Hilfstätigkeiten aus verschiedenen Kategorien
Die Liste der Beschäftigungsmöglichkeiten ist in mehrere Kategorien unterteilt und umfasst insgesamt 32 verschiedenen Hilfstätigkeiten. So können Asylwerber in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie etwa kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie dürfen auch bei Grätzelfesten als Sprachmittler fungieren und etwa Flohmärkte und Sportfeste mitorganisieren.

Schneeräumen, Laubkehren, Straßenreinigung
Im Rahmen der Landschaftspflege oder bei Friedhöfen dürfen Flüchtlinge künftig Straßen und Parkanlagen reinigen oder auch Sportanlagen und Spielplätze betreuen. Auch das Schneeräumen und Laubkehren auf dem Friedhof soll erlaubt sein.

Migranten als Schülerlotsen und Altenbetreuer
Eine weitere Kategorie umfasst Soziales, Kindergärten und Schulen. So sollen Flüchtlinge etwa Schülerlotsendienste oder Besuchsdienste in der Altenbetreuung übernehmen können. Für Schulen sind etwa Dolmetschtätigkeiten angedacht. Flüchtlinge mit "einschlägiger Qualifikation" dürfen auch in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen. Asylwerber mit Ausbildungen in Gesundheitsberufen dürfen auch in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein. Menschen mit entsprechender Ausbildung sollen aber nicht auf Dauer Hilfsdienste gemeinnützig ausüben.

Gemeinnützige Arbeiten im Umweltbereich
Weitere gemeinnützige Tätigkeiten sind in den Bereichen Umwelt, Abfall und Tiere, Kultur und Freizeit sowie "Sonstiges" geplant. Nicht erlaubt sei es, Asylwerber für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können. Auch für Tätigkeiten in "gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften" und Dienstleistungen in Privathaushalten gebe es keine Erlaubnis.

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