Schwarzbrenner

WK-Präsident hinterzieht 2,20 ¿ Schnaps-Steuer

Oberösterreich
24.08.2009 09:18
Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl hat gestanden, in Neumarkt im Mühlkreis schwarz Schnaps zu brennen: Er hätte „hobbymäßig“ aus Äpfeln, Kirschen, Zwetschken oder Vogelbeeren alljährlich einen Liter 42-prozentiges Destillat gewonnen. Und damit streng genommen 2,20 Euro Alkoholsteuer hinterzogen.

„Obwohl gesetzliche Geringfügigkeitsgrenzen fehlen, wäre es ja absurd, in solchen Bagatellfällen Strafverfahren einzuleiten, unabhängig davon, ob der Betroffene Leitl oder Müller heißt“, erklärt der Linzer Zollamts-Vorstand Dr. Franz Dorninger die groteske Rechtslage: Grundsätzlich wären zwar Mikro-Destilliergeräte bis zu zwei Litern nicht anmeldepflichtig, doch wer sie auch verwenden will, muss erst um ihre Zulassung beim Zollamt ansuchen. Und dann den Schnaps versteuern: 5,40 € kassiert der Fiskus für einen Liter reinen Alkohol, das Doppelte, wenn er einen illegalen Schwarzbrenner erwischt.

Nur vielköpfigen Bauernfamilien werden maximal 27 Liter Freimenge zugestanden. „Mir wurde beim Kauf versichert, dass dieses kleine Gerät für diese kleinen Mengen nicht genehmigungspflichtig sei“, gesteht der 61-jährige Kammerpräsident erheitert den Rechtsirrtum, der genau genommen vor keiner Finanzstrafe schützen würde.

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