„Mein Mandant kämpft für eine gerechte Sache und nimmt dafür Mühsal und Anfeindungen in Kauf“, sagt Rechtsanwalt Walter Ratt. Weil er am 25. Jänner 2007 um 10 Uhr nicht dafür gesorgt hatte, dass der Rauchfangkehrer seine Fänge überprüfen kann, wurde Rudolf Brandstötter von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Unabhängige Verwaltungssenat halbierte die Strafe.
„Der Bescheid stützt sich aber auf EU-rechtswidrige Bestimmungen der Gewerbeordnung und der oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung“, sagt Walter Ratt. „Dass jemand für das Kehren und Prüfen zahlen muss, ohne dass vorher ein Bedarf festgestellt wurde, gibt es sonst nirgends in der Rechtsordnung. Da wird die Grundfreiheit des freien Dienstleistungsverkehrs verletzt.“ Er regt ein Gesetzesprüfungsverfahren an.
Dabei ist Rudolf Brandstötter als Installateur in der Lage, seinen Rauchfang selbst zu warten, wie ihm auch der Sachverständige der Brandverhütungsstelle bestätigte. Brandstötter hat deshalb bei der Gemeinde einen Antrag auf Selbstreinigung und Selbstüberprüfung gestellt. Eine Entscheidung steht seit 23. April 2007 aus.
Foto: Chris Koller
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