Nun sei die gesetzliche Mühle in Gang gesetzt, so Dorninger. Wie schnell der Beschluss umgesetzt und das Kind der Mutter abgenommen werde, könne er nicht beurteilen. Der Gerichtstitel sei vollstreckbar, alles nur noch eine Frage der Zeit. Es gebe nun auch eine Strafanzeige wegen Kindesentführung in Tschechien. Die U-Haft habe er angeregt, weil die Mutter beim Jugendamt bereits deponiert habe, dass sie ja nicht unbedingt in Tschechien bleiben müsse.
"Wir sind dahinter", betonte der Jurist, der von "seelischer Kindesmisshandlung" spricht. Der Hauptleidtragende sei der Bub. Ob er bis zu seinem Geburtstag Mitte Mai wieder in Oberösterreich beim Vater ist, könne er nicht sagen. "Wir hoffen, dass es machbar ist", so Dorninger.
2008 war dem 36-jährigen Vater das Sorgerecht für das Kind zugesprochen worden. Vor Weihnachten 2010 war die Frau überraschend bei ihrem Ex-Mann aufgetaucht und mit dem Fünfjährigen, der bei seinem Vater im Bezirk Linz-Land gelebt hatte, in ihren Heimatort nahe der polnischen Grenze verschwunden. Das Bezirksgericht Traun hatte bereits im Jänner in Oberösterreich die Rückführung des Buben angeordnet, das Gericht in Brünn den Bescheid Ende März bestätigt. Es hielt auch fest, dass die Frau das Kind illegal aus Österreich nach Tschechien geholt hat.
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